U-Ausschuss: Ist die Live-Übertragung tot?

Politik

2023, als Christian Stocker „nur“ Generalsekretär seiner Partei war, da machte der gelernte Rechtsanwalt eine überraschende Ansage: Die ÖVP könne sich vorstellen, parlamentarische U-Ausschüsse live im Fernsehen und/oder Internet zu übertragen.

Auf den ersten Blick ist schwer zu verstehen, was gegen die Übertragung spricht – Sitzungen im Plenarsaal werden ja auch übertragen. Bei U-Ausschüssen ist die Sache aber heikler. Denn im Unterschied zum Plenum sind in U-Ausschüssen oft einfache Staatsbürger geladen. Und für sie gilt dort – wie vor Gericht – die Wahrheitspflicht.

Wie vermeidet man, dass sich rhetorisch ungeschulte Auskunftspersonen vor einem großen Publikum blamieren oder strafbar machen? Wie schützt man ihre Privatsphäre?

Diese und andere grundlegende Fragen waren insbesondere für die ÖVP lange Argument dafür, U-Ausschüsse nicht übertragen zu wollen. Umso überraschender war Stockers Ansage.

Bis heute haben die Parlamentsklubs keine akkordierte Idee, wie man Live-Übertragungen in Einklang mit den Persönlichkeitsrechten bringen kann. Und auch eine zum Thema passende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs VfGH hat die Sachlage im Sommer nicht geklärt, sondern eher schwieriger gemacht.

Die Entscheidung brachte zwei Feststellungen: Die eine lautet sinngemäß, dass die Verfassung keine Übertragung vorschreibt. „Für Skeptiker ist das ein Argument, es jetzt endgültig zu lassen“, sagt ein Parlamentsjurist zum KURIER.

Ein mittleres Problem für das Parlament ist die zweite Feststellung des VfGH. Denn diese besagt, dass man das Publikum bei U-Ausschüssen zwar einschränken darf. Allerdings sei es unzulässig, die Beschränkung auf „für Medienunternehmen tätige Journalisten“ abzustellen. Blogger oder andere Journalisten, die sich als „Public Watchdog“ verstehen, sollten ebenfalls Zutritt haben.

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Auswahl

Im Parlament herrscht ob dieser Feststellung vorerst Ratlosigkeit. Denn unterm Strich bedeutet dies, dass das Hohe Haus entscheiden muss, wer in Österreich als seriöser Journalist arbeitet und wem man Zutritt zum U-Ausschuss gewährt.

Eine Entscheidung muss das Parlament jedenfalls treffen und in ein Gesetz gießen. Denn der Verfassungsgerichtshof hat die bestehende Einschränkung als verfassungswidrig erkannt und wird diese per 1. Jänner 2028 außer Kraft setzen.

Das Parlament hat damit über ein Jahr Zeit, eine Ersatz-Regelung zu finden.

Gelingt dies nicht, gilt ab 2028 dasselbe wie für den Nationalrat: Jeder, der mag, darf an Sitzungen des U-Ausschusses teilnehmen.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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