
Der Verkehrsausschuss hat mit breiter Mehrheit eine umfangreiche Novelle des Kraftfahrgesetzes auf den Weg gebracht. Kernstück der Reform sind deutlich längere Intervalle für die wiederkehrende Fahrzeugbegutachtung: Künftig müssen Autofahrerinnen und Autofahrer in den ersten zehn Jahren drei Mal weniger zur „Pickerl“-Überprüfung.
FPÖ, ÖVP, SPÖ und Neos stimmten dafür, die Grünen enthielten sich wegen Sicherheitsbedenken.
Von 3:2:1 zu 4:2:2:2:1
Statt der bisherigen 3:2:1-Regel (drei Jahre nach Erstzulassung, zwei Jahre nach der Erstbegutachtung, danach jährlich) gilt künftig die 4:2:2:2:1-Regelung: vier Jahre nach Erstzulassung, dann drei Verlängerungen für jeweils zwei Jahre und erst danach jährlich.
„Wir zeigen mit diesen vielen wichtigen Beschlüssen: Die Bundesregierung arbeitet unermüdlich an Verbesserungen im Mobilitätsbereich“, sagte Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ). Die Verlängerung der Pickerl-Intervalle komme hunderttausenden Menschen zugute.
Die Verlängerung der Intervalle soll mit 19. Mai 2027 in Kraft treten.
Während die Mehrheit der Fraktionen die Novelle begrüßt, äußerten die Grünen Vorbehalte. Elisabeth Götze verwies auf Stellungnahmen des ÖAMTC, wonach höhere Kosten etwa für den Austausch der Begutachtungsplaketten zu erwarten seien. Insbesondere für Mopeds seien kürzere Begutachtungsintervalle gefordert worden, da Manipulationen an Abgasanlagen oder der Fahrzeugelektronik erst später erkannt werden könnten.
Entlastung für Werkstätten
Auch Werkstätten werden entlastet: Die verpflichtende Aufbewahrung einer zweiten Ausfertigung des Begutachtungsgutachtens entfällt künftig. Zudem werden elektronische Prüfnachweise bei Fahrtenschreiberüberprüfungen ermöglicht und der Zugriff bestimmter Behörden auf Daten der Begutachtungsplakettendatenbank erweitert.
Weitere Punkte: Bestimmte Baustellenfahrzeuge mit Kippaufbau oder Ladekran dürfen künftig innerhalb eines Umkreises von 75 Kilometern das höchste zulässige Gesamtgewicht um das Eigengewicht dieser Aufbauten überschreiten.
Weitere Änderungen betreffen die Ausweitung von Deckkennzeichen auf Fahrzeuge der Militärpolizei und ausländischer Zollbehörden, Erleichterungen bei Lkw-Kontrollen sowie Anpassungen in der Fahrlehrer- und Fahrschulausbildung. Fahrschulen werden künftig verpflichtet, ihre Tarife transparent zu veröffentlichen.
Die bisherige Sonderregelung für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen wird gestrichen – künftig gibt es keine Unterscheidung mehr zu allen anderen Personen mit Wohnsitz in Österreich.
Ausbau der Ladeinfrastruktur
Parallel beschloss der Ausschuss eine Novelle des Bundesstraßengesetzes, die den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur vorantreiben soll. Künftig können Ladeeinrichtungen auch innerhalb sogenannter Schutzzonen errichtet werden, wenn dies für eine flächendeckende Versorgung erforderlich ist. Spätestens alle 25 Kilometer solle eine Schnelllademöglichkeit zur Verfügung stehen.
Testbetrieb für autonomes Fahren
Die Novelle schafft außerdem die gesetzlichen Voraussetzungen für den Testbetrieb fahrerloser Fahrzeuge. Die bestehende Verordnungsermächtigung wird erweitert, eine entsprechende Anpassung der Automatisiertes-Fahren-Verordnung soll demnächst in Begutachtung gehen.
Luftfahrtgesetz: Mehr Rechtsschutz für Beschäftigte
Mit der Novelle des Luftfahrtgesetzes wird die Zuverlässigkeitsüberprüfung für Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Bereichen im Luftverkehr modernisiert. Künftig führen Verdachtsmomente nicht mehr automatisch zu einer negativen Prüfung, wenn sie nur geringfügige Delikte betreffen.
Darüber hinaus schafft die Novelle klare Rahmenbedingungen für die Errichtung von Bodeneinrichtungen auf Flugplätzen, moderne Regelungen für den Drohnenbetrieb einschließlich der Einrichtung sogenannter „U-Spaces“ sowie Klarstellungen bei Pauschalversicherungen für Drohnenbetreiber.
Die beschlossenen Novellen können im kommenden Nationalratsplenum noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Source:: Kurier.at – Politik



