
Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
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Der nächste Termin ist übrigens am 21. September 2026, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es darum geht, ob die Verwaltung eigenmächtig den Namen eines Mieters von der Sprechanlage entfernen kann.
FRAGE: Ich bin Mieter in einer Wohnanlage mit rund 400 Mietern und mehreren Stiegen. Die Verwaltung hat – nach vielen Jahrzehnten – sämtliche Namen bei der Gegensprechanlage entfernen lassen und durch Top-Nummern ersetzt, angeblich aus Datenschutzgründen.
Ich mache mir Sorgen, falls die Rettung kommen muss, oder Essen auf Rädern, dass man mich nicht findet. Ich habe dies der Verwaltung gesagt, doch Sie weigert sich, meinen Namen wieder hinzuschreiben. Sie argumentieren dies damit, dass die Sprechanlage ein einheitliches Bild ergeben soll. Wie komme ich zu meinem Recht? Ich würde auch einen Elektriker beauftragen und bezahlen, damit er die Änderung durchführt.
Georg Röhsner: Die vielfach von Hausverwaltungen behauptete generelle Unzulässigkeit der Namensanbringung an der Gegensprechanlage „aus Datenschutzgründen“ ist ein Mythos – dies ist in dieser Allgemeinheit so nicht richtig. Wohl können einzelne Mieter mit berechtigtem Interesse – etwa wegen der Gefahr von Stalking oder wenn es sich um „prominente“ Personen handelt – die Entfernung ihres Namens verlangen, das bedeutet aber nicht, dass auch alle anderen Namen entfernt werden müssen.
Dies umso mehr, wenn die betroffenen Personen, wie in Ihrem Fall, die Anbringung des Namens ausdrücklich verlangen. Wenn die Namen jahrzehntelang angebracht waren und jetzt von der Verwaltung eigenmächtig entfernt wurden, könnten Sie von der Verwaltung die Wiederanbringung verlangen.
Sie könnten auch versuchen, dies über Schlichtungsstelle und Gericht durchzusetzen – das ist aber mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Prozedere, das mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann.
Ihr Vorschlag, die Kosten der Anbringung durch den Hauselektriker selbst zu tragen, wäre aus meiner Sicht ein konstruktiver Kompromissvorschlag, dem sich die Verwaltung eigentlich nicht verschließen sollte. Sollte es Ihnen gelingen, noch mehr Mieter auf Ihrer Stiege zu überzeugen, hier mitzumachen, würde Ihr Wunsch sicherlich noch mehr Gewicht erhalten – und es wäre auch das einheitliche Schriftbild sichergestellt.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft



