Auszug mit 80 Jahren! Kann man wegen Sanierung umgesiedelt werden?

Wirtschaft

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 18. Mai 2026, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um den möglichen Verlust der Wohnung geht.

FRAGE: Meine 80-jährige Mutter wohnt seit Jahrzehnten in einer Genossenschaftswohnung. Mittlerweile ist das Haus in einem erbärmlichen Zustand. Es gibt Gerüchte, dass das Haus abgerissen werden soll. Von der Hausverwaltung gibt es keine Info dazu. Für meine Mutter würde eine Umsiedlung das Ende ihres selbstständigen Lebens bedeuten, denn jetzt kann sie Supermarkt, Arzt, Apotheke zu Fuß erreichen. Was kann auf meine Mutter zukommen?

Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwalt Thomas Sochor Auskunft. Er hat folgende Rechtsantwort:

ANTWORT: Da es sich um eine Genossenschaftswohnung handelt, ist von der Vollanwendung des MRG auszugehen. Der angeblich beabsichtigte Abriss des Hauses stellt keinen wichtigen Kündigungsgrund nach dem MRG dar. Eine allfällige Kündigung könnte nur gerichtlich und unter strengen Voraussetzungen, etwa bei geplanter Neuerrichtung des Hauses und Beschaffung einer Ersatzwohnung für Ihre Mutter erfolgen. 
Vor dem Hintergrund der von Ihnen geschilderten Konstellation spielt das hohe Alter und die Lage der Wohnung in der Nähe von Ärzten und Einkaufsmöglichkeiten etc. eine wichtige Rolle. Sollte tatsächlich eine Kündigung vonseiten der Genossenschaft erfolgen, empfehle ich, diese zu bekämpfen und jedenfalls Einwendungen zu erheben, um eine eventuelle Räumung zu verhindern bzw. zumindest zu verzögern. Aufgrund des Alters Ihrer Mutter und insbesondere aufgrund der medizinischen Versorgungssituation bestehen gute Chancen, sich gegen eine Aufkündigung erfolgreich zu wehren oder zumindest eine angemessene Lösung wie etwa eine Ersatzwohnung in der Nähe für die Dauer der Bauarbeiten durchzusetzen. 

  Aus für Panini-Pickerl: FIFA vergibt Lizenz an US-Konzern

Ich empfehle, die Hausverwaltung schriftlich per Einschreiben oder per E-Mail mit Empfangsbestätigung zu einer inhaltlichen Stellungnahme aufzufordern. Fragen Sie nach, ob bereits Beschlüsse, Pläne oder ein Zeitplan für einen eventuellen Abriss bzw. ob konkrete Planungen für eine Generalsanierung oder sonstiger baulicher Maßnahmen vorliegen oder ob  eine Kündigung der Mietverhältnisse geplant ist. Weisen Sie auf die spezielle sozialpolitische Verantwortung der gemeinnützigen Genossenschaft hin.

…read more

Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

(Visited 1 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.