Warum Höchstrichter mit Klage gegen die Republik abblitzte

Wirtschaft

Wenig schmeichelhaft ist eine Entscheidung des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) für den langjährigen, ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Michael Sachs. Der ÖVP-nahe Jurist, der seine Karriere im Kabinett von Wolfgang Schüssel begann, klagte die Republik Österreich auf 50.214,30 Euro.

Es ging um den Chefposten der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Nach heftigem koalitionärem Streit setzten sich die Grünen gegen Türkis durch und Natalie Harsdorf wurde 2023 bestellt. Sie leitete die Behörde schon zwei Jahre lang interimistisch. Die Begutachtungskommission hatte jedoch Bewerber Sachs mit einem Punkt Vorsprung erstgereiht, der sich in seiner Amtshaftungsklage darauf berief.

Kleiner Schönheitsfehler: Vorsitzender dieser Kommission war der mit Sachs befreundete Kartell-Anwalt Jörg Zehetner. Im Wirtschaftsministerium war es eher unüblich, Externe in eine solche Kommission zu setzen. Wie man hört, soll die Industriellenvereinigung ziemlich Druck auf ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Kocher gemacht haben.

Die Regierung verteidigte die Bestellung von Harsdorf mit ihrer langjährigen Tätigkeit bei der BWB. Dieser Meinung schloss sich nach dem Landesgericht Wien auch das OLG in seinem jetzt veröffentlichten Urteil als Berufungsinstanzz an. Das Urteil ist für einen Spitzenjuristen bemerkenswert. Das OLG pflichtet der Erstinstanz bei, dass der Kläger (Sachs) auf Basis seiner eigenen Angaben über „keine nennenswerten – und schon über gar keine umfassenden – persönlichen Kenntnisse und Erfahrungen“ über das Tagesgeschäft der BWB verfügte.

Sachs hatte auch einen „engen Austausch“ mit dem früheren, ebenfalls ÖVP-nahen BWB-Chef Theo Tanner ins Treffen geführt. Meinung des OLG dazu: Ein Gedankenaustausch zwischen Behördenleitern vermittle weder „eine unmittelbare persönliche Erfahrung … noch praktische Kenntnisse über die vollziehenden Tätigkeiten der BWB“.

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„Eher dürftig“

Sachs argumentierte auch mit seiner Mitgliedschaft in der Bundeswettbewerbskommission, einem Gremium, das die BWB berät. „Lediglich gelegentliche Sitzungsteilnahmen“ würden „keine konkreten Kenntnisse und Erfahrungen über den konkreten Aufgabenvollzug der BWB vermitteln“, meinen die Richter.

Vorsitzender dieser Kommission ist, Überraschung, ebenfalls Zehetner, dessen Funktionsperiode kürzlich bis 2030 verlängert wurde.

Fazit der Gerichte: Sachs wird zwar eine „beeindruckende Laufbahn“ attestiert, aber die Befassung mit der BWB sei „eher dürftig“, seine Bewertung daher zu hoch gewesen. Der Anwalt von Sachs war nicht erreichbar.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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