Budgetpaket lässt Ein-Personen-Firmen „im Regen stehen“

Wirtschaft

Handelsagenten – oft auch Handelsvertreter genannt – sind selbstständige Gewerbetreibende, die im Auftrag eines oder mehrerer Hersteller oder Großhändler Geschäfte vermitteln oder direkt abschließen. Sie fungieren also als Bindeglied zwischen Produzenten und dem Groß- oder Einzelhandel. Und Handelsagenten sind meist in Form eines Ein-Personen-Unternehmens tätig. 

„Die Senkung der Lohnnebenkosten ist wichtig, aber für sehr viele Unternehmen keine Entlastung. Wer keine Mitarbeiter beschäftigt, hat davon nichts. Für die Mehrheit der Unternehmen – nämlich die EPU – ist im aktuellen Paket kaum etwas Greifbares zu erkennen. Das ist ein fatales Signal an jene, die täglich arbeiten, Risiko tragen und ihre Existenz selbst erwirtschaften“, sagt Robert M. Hieger, Obmann des Bundesgremiums der Handelsagenten.

In Österreich sind rund 60 Prozent der Betriebe Ein-Personen-Unternehmen. Diese Unternehmerinnen und Unternehmer tragen Risiko, erwirtschaften ihr Einkommen selbst, zahlen Steuern und Abgaben – profitieren aber von vielen angekündigten Entlastungen kaum oder gar nicht, lautet die Kritik.

Hieger sieht die Handelsagenten stellvertretend für viele EPU und Kleinstunternehmen, die in der aktuellen Budget- und Steuerpolitik zu wenig berücksichtigt werden. Allein die Handelsagenten vermitteln jährlich Aufträge in Milliardenhöhe und sind eine wesentliche Schnittstelle im B2B-Vertrieb. Dennoch würden viele steuerliche Regelungen an der Realität kleiner, mobiler Unternehmen vorbeigehen.

Ein besonders deutliches Beispiel sei die steuerliche Behandlung betrieblich genutzter Fahrzeuge. Die sogenannte Angemessenheitsgrenze liegt seit 2005 unverändert bei 40.000 Euro. Im Regierungsprogramm war eine schrittweise Anhebung vorgesehen – zunächst auf 55.000 Euro, später in Richtung 65.000 Euro. Diese Anpassung ist aus Sicht der Handelsagenten längst überfällig, droht nun aber wieder ausgebremst zu werden.

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Besonders praxisfern sei auch die Regelung bei jungen Gebrauchtfahrzeugen: Für Gebrauchtwagen bis fünf Jahre wird steuerlich nicht der tatsächlich bezahlte Kaufpreis, sondern der ursprüngliche Listenpreis als Bemessungsgrundlage herangezogen. Erst ab einem Alter von über fünf Jahren zählt wieder der reale Kaufpreis. Das führt in der Praxis zu völlig falschen Anreizen.

Steuerlich schlechter

„Wer heute einen gut verhandelten Vorführwagen oder ein junges Hybrid- oder Elektrofahrzeug kauft, kann steuerlich schlechter aussteigen als jemand, der einen deutlich älteren Verbrenner anschafft. Im Extremfall ist ein alter Porsche steuerlich attraktiver als ein junger VW Golf Hybrid. Das ist keine moderne Steuerpolitik, sondern ein Schildbürgerstreich auf Kosten der Unternehmer und der Umwelt“, so Hieger.

Für viele EPU ist das Auto kein Luxusgut, sondern ein notwendiges Arbeitsmittel. Gerade Handelsagenten, mobile Dienstleister und viele Kleinstunternehmer sind täglich auf Kundenterminen unterwegs. Gleichzeitig erschweren die aktuellen Regeln Investitionen in moderne, sichere und emissionsarme Fahrzeuge.

Die Handelsagenten fordern daher konkrete Maßnahmen für EPU und Kleinstunternehmen: eine deutliche Anhebung und künftige Valorisierung der Angemessenheitsgrenze, eine sachgerechte Regelung für Gebrauchtfahrzeuge auf Basis des tatsächlichen Kaufpreises sowie steuerliche Anreize für moderne und emissionsarme Fahrzeuge.

Hieger fordert Politik und Interessenvertretung auf, EPU in der Budgetdebatte nicht weiter zu übergehen: „EPU werden in Sonntagsreden gerne als Rückgrat der Wirtschaft bezeichnet. Wenn es aber um konkrete Entlastung geht, bleiben sie am Rand liegen. Das ist nicht akzeptabel. Wer die Mehrheit der Betriebe nicht mitdenkt, macht keine Wirtschaftspolitik für die Breite.“

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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