
Ab Juli soll die Mehrwertsteuer auf ausgewählte Lebensmittel in Österreich von 10 auf 4,9 Prozent sinken. Die Lebensmittelhandel-Sparte der WKÖ vermisst jedoch den konkreten Gesetzestext. „Solange nicht eindeutig geregelt ist, welche Waren betroffen sind, ist eine seriöse Vorbereitung der Betriebe nicht möglich“, hieß es am Donnerstag in einer Aussendung.
Das Finanzministerium (BMF) kann diese Kritik nicht nachvollziehen. Der Gesetzesentwurf sei seit 11. März in Begutachtung, ein Beschluss kommende Woche im Finanzausschuss geplant, heißt es gegenüber dem KURIER aus dem Ressort von Markus Marterbauer (SPÖ). Und: Antworten auf technische Fragen von WKÖ und Handelsverband veröffentlicht das BMF laufend auf seiner Website.
Dort wird etwa in Beispielen erklärt, in welchen Fällen der begünstigte Steuersatz auf Nahrungsmittel anzuwenden ist. Ein Beispiel: Für eine Semmel gilt der neue Steuersatz von 4,9 Prozent. Wird die Semmel aber als Teil einer Wurstsemmel erworben – Wurst hat es nicht auf die begünstigte Liste geschafft hat – fällt auf die gesamte Wurstsemmel unverändert der Steuersatz von 10 Prozent an.
Source:: Kurier.at – Politik



