
Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) plädiert für eine Einführung eines gesetzlich verankerten Anspruchs auf Stundenerhöhung bei Teilzeitkräften. Sie wolle dieses Thema „weiter vorantreiben“ und aktiv in die Bundesregierung und die derzeitigen Budgetverhandlungen einbringen, hieß es aus ihrem Ressort. Relevante Voraussetzung sei der Ausbau der Kinderbetreuung.
„Ich setze mich für ein gesetzlich verankertes Recht auf Stundenerhöhung ein und will die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Aufstockung der Arbeitszeit bei Teilzeit weiterentwickeln. Menschen, die mehr arbeiten möchten, brauchen bessere und verbindlichere Möglichkeiten“, erklärte Schumann in einem Statement zur APA. Teilzeitbeschäftigte, die ihre Arbeitszeit erhöhen möchten, sollen künftig einen klar geregelten Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit erhalten, sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.
„Durch den Spielraum der Unternehmen infolge der geplanten Lohnnebenkostensenkung sollte auch das gesetzlich verankerte Recht auf Aufstockung der Arbeitszeit spätestens bis 2028 möglich sein“, so die Ressortchefin. Es dürfe nicht vom Zufall abhängen, „ob Menschen mehr arbeiten können oder nicht“. „Wer mehr arbeiten will, soll dafür auch einen klaren rechtlichen Anspruch haben“, so Schumann.
Kinderbetreuung „Schlüssel“ für höhere Erwerbsbeteiligung
Voraussetzung um die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und vorhandene Arbeitskräftepotenziale besser zu nutzen sei mehr Kinderbetreuung. Die Ministerin verwies darauf, dass beim geplanten Doppelbudget ein „zentraler Schwerpunkt“ auf Investitionen in diesem Bereich liege.
„Mehr Arbeitszeit darf nicht an fehlender Betreuung scheitern“, betonte die Ressortchefin. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung schaffe man die Voraussetzung für „echte Wahlfreiheit am Arbeitsmarkt“.
Teilzeitkräfte leisten schon jetzt regelmäßig mehr Stunden
Auch verwies Schumann auf „aktuelle arbeitsmarktpolitische Analysen“: Diese würden zeigen, dass rund 150.000 Teilzeitbeschäftigte in Österreich regelmäßig „mehr Stunden arbeiten, als vertraglich vorgesehen ist“. Gleichzeitig konzentriere sich diese Entwicklung stark auf bestimmte Branchen, etwa das Gesundheits- und Sozialwesen, den Handel und den Bereich Erziehung und Unterricht. „Gerade in diesen Bereichen werden zudem überdurchschnittlich viele Stellen nur in Teilzeit ausgeschrieben“, hieß es.
Ein von der Ministerin gewünschter gesetzlicher Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit hätte dabei auch eine strukturelle Verteilungswirkung am Arbeitsmarkt, so Schumann. Denn 2025 wurden 170 Millionen Über- oder Mehrstunden geleistet, „also Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Normalarbeitszeit hinausgehen, während jede siebente teilzeitbeschäftigte Person ihre Arbeitszeit gerne erhöhen würde“. Ein besserer rechtlicher Rahmen könne dazu beitragen, diese Ungleichgewichte gezielter auszugleichen, so die Ressortchefin.
Source:: Kurier.at – Politik



