Mehrwertsteuersenkung: Nahversorger hadern mit der Umsetzung

Wirtschaft

Wie ist das jetzt mit der Wurstsemmel oder einem ganzen Geschenkkorb mit unterschiedlichsten Lebensmitteln? Gilt ab 1. Juli die MwSt. von 10 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von 4,9 Prozent oder gemischt?

Viele Händler, besonders kleinere Nahversorger sowie Bäcker und Konditoreien, hadern derzeit mit der Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung auf bestimmte Grundnahrungsmittel. Diese soll bekanntlich ab 1. Juli in Kraft treten. Heute, Dienstag, werden im Finanzausschuss im Parlament die letzten Details verhandelt, das entsprechende Gesetz soll bis Ende Juni verabschiedet werden.

Ob am 1. Juli tatsächlich alles richtig abgerechnet wird, scheint unsicher, denn vielen Händlern ist die Umsetzungsfrist viel zu kurz. „Solange nicht eindeutig geregelt ist, welche Waren betroffen sind, ist eine seriöse Vorbereitung der Betriebe nicht möglich. Das gilt für die großen Lebensmittelhändler genauso wie für die kleinen selbstständigen Kaufleute“, sagt Christian Prauchner, Obmann des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer (WKO).

Vor allem die exakte Abgrenzung zwischen begünstigten und nicht begünstigten Produkten sorge in der Praxis für Unsicherheit. Die Händler hätten ein breit gefächertes Sortiment, die richtige Zuordnung sei entsprechend aufwendig. „Die offenen Abgrenzungsfragen führen dazu, dass die Verantwortung letztlich bei den Betrieben liegt“, so Prauchner. 

Für viele kleine und mittlere Betriebe sei das eine große Herausforderung. Weniger besorgt ist man beim Diskonter Penny. „Wir werden alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen“, sagt Penny-Chef Johannes Greller. Die MwSt.-Senkung werde selbstverständlich 1:1 an die Kunden weitergegeben.

Teure Kassenumstellung

Zur Herausforderung für viele kleinere Händler wird die Umstellung der Kassensysteme, damit diese den unrunden Steuersatz mit Kommastelle verarbeiten können. Dieser muss auch auf dem Beleg ausgewiesen werden. Warenwirtschaftssysteme, Kassen und Waagen müssten erst angepasst werden, so Prauchner. Die Arbeiten würden vorwiegend von externen Dienstleistern durchgeführt, doch diese hätten nur begrenzte Kapazitäten. Vor allem Klein- und Kleinstbetriebe stünden hier vor einem erheblichen Kostenaufwand.

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Das Finanzministerium verweist auf seine Homepage, wo Fragen zur Steuersenkung und Kassenumstellung bereits beantwortet werden. Die Liste werde laufend ergänzt. Zur Eingangsfrage: Sowohl Wurstsemmel als auch Geschenkkorb fallen nicht unter die Steuersenkung. Auch Kakao wird nicht billiger.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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