Jetzt fix: Wie die Koalition am Arbeitsmarkt spart

Politik

Am Donnerstag ist der zweite Teil des Doppelbudgets für 2027 und 2028 im Nationalrat behandelt worden. Dazu zählen auch jene Punkte, die Sozial- und Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) betreffen – und nach der Budgetrede für Debatten in der Koalition sorgten.

Warum? Eigentlich wollte die Koalition das „Zwischenparken“ von Arbeitskräften beim AMS eindämmen und damit rund 200 Millionen Euro pro Jahr einsparen. Die Grundidee: Bei der einvernehmlichen Auflösung eines Dienstverhältnisses sollte eine Wartefrist gelten, bevor der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld erhält. Auch die Dienstgeber hätten sich an diesem Modell beteiligen sollen. Die Regierung konnte sich schlussendlich auf keine Lösung einigen, weshalb schnell eine Alternative gefunden werden musste.

AMS-Budget „stabil“

Eine Liste, über die der KURIER vorab berichtete, wollte die SPÖ eigentlich noch entschärfen. Schlussendlich wurde sie nun weitestgehend umgesetzt. Mit der Einigung sei es dennoch gelungen, das AMS-Budget „trotz des allgemeinen Spardrucks stabil zu halten“, heißt es aus dem Arbeitsministerium. Was konkret ändert sich?

Der größte Brocken betrifft die Altersteilzeit. Sie wird künftig auf maximal 5.200 Euro monatlich gedeckelt, was 75 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage entspricht. Außerdem beträgt die Ersatzrate weiterhin 80 Prozent. Diese hätte eigentlich ab 2029 auf 90 Prozent steigen sollen. Weitere Punkte: Der jährliche Pauschalvertrag der SVS für selbstständige Krankenversicherte wird 2027 halbiert und 2028 gänzlich gestrichen. 

Zudem steigt die Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte von 19,4 auf 23 Prozent. Und im Bereich des AMS-Förderbudgets sollen ab 2027 rund zehn Millionen Euro an Unternehmensförderungen eingespart werden. „Die konkrete Umsetzung erfolgt durch Beschlussfassung des AMS-Verwaltungsrates“, heißt es aus dem Arbeitsministerium.

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Änderung bei Pensionisten

Ebenso neu: Künftig müssen auch Erwerbstätige über 63 Jahren bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten. Sie waren bisher davon ausgenommen. Diese Ausnahme gilt ab 2027 somit nur noch für Personen, die Anspruch auf eine Alterspension hätten.

Am zweiten Tag der Budgetdebatte standen neben Schumanns Agenden auch die Bereiche Wissenschaft, Bildung und Landwirtschaft auf der Tagesordnung. Schumann betonte, dass die Anpassungen der Budgetkonsolidierung geschuldet seien: „Nein, es macht keine Freude, dass wir die Arbeitslosenversicherungsbeiträge anpassen müssen.“

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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