Was kann ich tun, wenn der Verwalter Einsicht in die Belege verweigert?

Wirtschaft

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
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Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es darum geht, was man tun kann, wenn die Hausverwaltung die Einsicht in die Belege verweigert.  

FRAGE: Meine Verwaltung verweigert  Auskunft über eine Position in der Jahresabrechnung. Dabei geht es um eine Sanierung in der Wohnung eines Miteigentümers. Was kann ich tun?

Karin Sammer:  Nach § 34 WEG muss die Hausverwaltung eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung legen und Einsicht in die dazugehörigen Belege gewähren. Auf Verlangen sind gegen Kostenersatz  Kopien anzufertigen.

Daraus muss nachvollziehbar sein, welche Leistung beauftragt und weshalb sie der Gemeinschaft verrechnet wurde. Dass in der Abrechnung Leistungen für ein einzelnes Wohnungseigentumsobjekt aufscheinen, muss nicht  unberechtigt sein. Die Eigentümergemeinschaft ist  für die Erhaltung allgemeiner Teile der Liegenschaft und die Behebung ernster Schäden in Wohnungseigentumsobjekten zuständig.

 Ob die konkrete Verrechnung gerechtfertigt ist, lässt sich anhand der Arbeiten und der zugrunde liegenden Rechnungen beurteilen. Verlangen Sie Belegeinsicht für die Abrechnungsposition. Wird sie verweigert, kann beim zuständigen Bezirksgericht die Durchsetzung beantragt werden. 

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

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