Wie kann man den Termin für die Eigentümerversammlung vorverlegen?

Wirtschaft

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Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Frage geht, wer den Termin für die Versammlung der Wohnungseigentümer bestimmen kann.

FRAGE: Wenn die Hausverwaltung für kommenden Herbst eine Eigentümerversammlung angekündigt hat, wir diese aber schon im Frühjahr abhalten wollen: Welche Anforderungen ergeben sich für die Wohnungseigentümer?

Thomas Sochor: Grundsätzlich können mindestens drei Wohnungseigentümer, die zusammen zumindest ein Viertel der Anteile haben, vom Hausverwalter schriftlich unter Angabe eines wichtigen Grunds  die Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung verlangen.

 Sie sollten den Hausverwalter schriftlich ersuchen, die Wohnungseigentümer-Versammlung vorzuverlegen, zumal die Einberufung und Vorbereitung zum Tagesgeschäft der Verwaltung gehören. Problematisch kann es sein, dabei den Beschlussfassungsregeln des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zu entsprechen.

Die Einberufung der Versammlung und die zur Beschlussfassung anstehenden Tagesordnungspunkte sind jedem Wohnungseigentümer mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Stimmt die Verwaltung der Vorverlegung nicht zu, empfiehlt sich die Beiziehung rechtlicher Unterstützung.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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