Neo-Österreicher: Was sich beim Pass ändern könnte – und was sicher bleibt

Politik

Die Debatte ist zumindest ganz leicht in Fahrt gekommen: Nachdem sich kurz vor dem Nationalfeiertag eine von früheren Politik-Promis und Künstlern unterstützte Initiative („Ein Pass, der passt“) dafür starkmachte, dass in Österreich geborene Kinder automatisch den heimischen Reisepass bekommen, diskutiert nun auch die Regierung intern darüber, was genau man an der Staatsbürgerschaft allenfalls verändern kann.

Ist Österreichs Staatsbürgerschaftsrecht zu streng – und wenn ja, wo könnte es zu Erleichterungen oder nennenswerten Änderungen kommen? Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen:

Ist das heimische Staatsbürgerschaftsrecht strenger als in anderen Ländern?

Ja. Verglichen mit Staaten wie den USA, wo das „Ius soli“ (siehe rechts) gilt, kann man in Österreich sehr wohl von einem strengen Staatsbürgerschaftsrecht sprechen. EWR-Bürger können im Falle einer Ehe mit einem Österreicher frühestens nach sechs Jahren den Antrag stellen, im Regelfall sieht das Staatsbürgerschaftsgesetz einen ununterbrochenen und rechtmäßigen Mindestaufenthalt von zehn Jahren voraus. Was noch? Wer Deutsch nicht als Muttersprache spricht, muss zumindest B1 als Sprachniveau nachweisen, den Staatsbürgerschaftstest des jeweiligen Bundeslandes bestehen und zusätzlich über Jahre hinweg feste Einkünfte nachweisen. Ebenfalls vorausgesetzt wird die Unbescholtenheit – und zwar bis hin zu Parkstrafen. Erst vor wenigen Tagen musste das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg festhalten, dass eine Geschwindigkeitsübertretung von 29 km/h im Straßenverkehr kein ausreichender Grund ist, um einem ansonsten tadellosen Anwärter den Pass zu verweigern.

Was soll bei der Staatsbürgerschaft geändert werden?

Die erwähnte Initiative will das geltende Prinzip grundlegend verändern – und zwar dergestalt, dass der Ort der Geburt und nicht mehr die Eltern entscheidend für den Reisepass sind. In Teilen der SPÖ wird diese Haltung stark befürwortet. So hat die Vorsitzende der SPÖ–nahen Jungen Generation Wien, Jasmina Malkoč, nicht nur die Forderung der Initiative begrüßt, sondern diese auch mit einer zusätzlichen Idee verknüpft: Wer vor seinem 18. Lebensjahr eine Ausbildung in Österreich begonnen und beispielsweise erfolgreich eine Lehre absolviert hat, solle einen Rechtsanspruch auf die Verleihung der Staatsbürgerschaft bekommen.

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Wird die Bundesregierung den Zugang zur Staatsbürgerschaft erleichtern?

Das ist weitgehend auszuschließen. Die Volkspartei sieht wenig bis gar keinen Handlungsbedarf, der in die Richtung einer Liberalisierung geht. Und bei den Neos heißt es auf KURIER-Anfrage, dass man sich – wenn überhaupt – vor allem für die Doppelstaatsbürgerschaft starkmachen will, sprich: Wenn Österreicher beispielsweise aus beruflichen Gründen eine andere Staatsbürgerschaft annehmen wollen, sollen sie damit nicht automatisch die österreichische verlieren.

Was könnte sich beim Staatsbürgerschaftsrecht ändern?

Die Koalition hat im Regierungsprogramm festgehalten, dass man das Staatsbürgerschaftsrecht gleichzeitig entbürokratisieren und verschärfen will – entsprechende Gespräche laufen auf Ebene der Beamten. Die stärksten Ambitionen, die Rechtslage zu verändern, hat die Sozialdemokratie. Doch selbst im SPÖ–Parlamentsklub ist es laut KURIER-Recherchen derzeit „gar kein Thema“, das bisweilen geforderte „Ius soli“ einzuführen. In der SPÖ gilt beim Staatsbürgerschaftsrecht das Prinzip „Leistung und Integration statt Bürokratie und Bagatelle“. Soll heißen: Wenn – wie mit Neos und ÖVP bei den Koalitionsgesprächen vereinbart – das Sprachniveau neuer Staatsbürger zumindest auf das Niveau B2 ansteigt (der Sprecher versteht Fachartikel, kann fließend mit Muttersprachlern reden und Briefe verfassen, Anm.), sollen im Gegenzug auch bürokratische Hindernisse schwinden. Dazu gehören insbesondere die finanziellen Hürden. Je nach Bundesland müssen Anwärter für eine Staatsbürgerschaft rund …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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