
Neun Länder, neun Systeme – damit soll ab 1. Jänner Schluss sein. Weitgehend. Mit ihrem neuen Grundsatzgesetz orientiert sich die Bundesregierung an Ländern mit schwarz-blauer Koalition wie Oberösterreich und Niederösterreich – es ist also eine „Harmonisierung“ in Richtung eines österreichweit strengeren Regimes, wobei Spielräume bleiben.
So bekommt ein Erwachsener, der nicht erwerbsfähig ist bzw. ein Erwachsener, der sich um Arbeit bemüht, monatlich 1.230 Euro. Asylberechtigte bekommen diesen Betrag erst nach einer Wartefrist, wenn sie Integrationsmaßnahmen absolviert haben.
Neu ist die Staffelung für Kinder: Hat eine Familie ein Kind, bekommt sie fix 307 Euro. Bei zwei, drei und vier Kindern können sich die Länder zwischen einem jeweiligen Mindestsatz und dem Höchstsatz von 307 Euro bewegen. Ab dem fünften Kind gilt der fixe Satz von 148 Euro.
Große Unterschiede
Wie aber ist der Status quo in den Ländern? Der KURIER hat in den zuständigen Ressorts nachgefragt.
Die letzte standardisierte Erhebung der Statistik Austria stammt aus dem Jahr 2024, damals gab es 205.781 Bezieher. In der Zwischenzeit haben einige Länder ihre Regeln verschärft; zudem sind in Wien und Tirol 2026 die subsidiär Schutzberechtigten aus der Mindestsicherung herausgefallen, weshalb die Zahlen nun deutlich niedriger sind als 2024.
Laut KURIER-Erhebung in den Ländern sind es heuer rund 171.953 – wobei die Steiermark nur eine gerundete Zahl nannte. Niederösterreich gab den Stand am 1. März an, Salzburg den Stand am 1. Juni.
Die Recherche zeigt: Es gibt tatsächlich große Unterschiede, die Länder sind untereinander nur schwer miteinander vergleichbar. Ein grober Überblick:
Wien
Die Bundeshauptstadt ist als „Magnet“ für arbeitsunwillige Migranten mit Kindern in Verruf geraten, weil dort das Prinzip gilt: Jedes Kind ist gleich viel wert, konkret 332 Euro. Der neue Höchstsatz ist um 25 Euro niedriger. Es wird davon ausgegangen, dass Wien weiterhin den maximalen Rahmen ausschöpft.
Für alle Bezieher – Österreicher wie Drittstaatsangehörige – gelten Mitwirkungspflichten. Wer beispielsweise dem AMS nicht zur Verfügung steht oder die Integrationsvereinbarung nicht einhält, dem drohen Kürzungen; bei beharrlicher Verweigerung wird die Leistung ganz eingestellt.
In Wien leben die mit Abstand meisten Mindestsicherungsbezieher (auch anteilsmäßig in der Bevölkerung), allerdings sind drei Viertel nur „Aufstocker“ – sie haben ein Einkommen, das fürs Leben aber nicht reicht. Höher ist der Anteil an Aufstockern nur in der Steiermark.
Niederösterreich
Das schwarz-blau regierte Land hat sein System im Jänner 2026 novelliert. In den 1.230 Euro, die eine alleinstehende Person maximal erhalten kann, ist die Unterstützung für Wohnkosten schon enthalten. Für Kinder gibt es degressive Sätze – von 307 Euro für eines bis 148 Euro bei fünf oder mehr Kindern.
Drittstaatsangehörige unterliegen Integrationspflichten, und die Sanktionen sind streng. Wer der Verpflichtung schuldhaft nicht nachkommt, dem wird die Leistung um 25 Prozent gekürzt – für mindestens drei Monate.
Burgenland
Auch im rot-grünen Burgenland ist jedes Kind gleich viel wert. Allerdings ist der Richtsatz mit 283 Euro recht niedrig. Für Drittstaatsangehörige gelten die Verpflichtungen laut Integrationsgesetz des Bundes – etwa die Teilnahme an Deutsch- und Wertekursen.
Was auffällt: 70 Prozent der Bezieher sind hier österreichische Staatsbürger, das ist der bundesweit höchste Wert. Und: Die Zahl der Bezieher ist gestiegen: 2024 waren es laut Statistik Austria 1.824, heuer erhalten mit Stand 1. Oktober laut …read more
Source:: Kurier.at – Politik



