Bis zu 5.000 Euro: Regierung will Integrationsverweigerer hart bestrafen

Politik

Das neue Sozialhilfegesetz sieht bekanntlich eine viermonatige Integrationsphase vor. Drittstaatsangehörige müssen für diesen Zeitraum an Deutsch- und Wertekursen teilnehmen, wollen sie die volle Sozialhilfe von 1.016 Euro beziehen.Während der neuen Integrationsphase gilt hingegen ein verringerter Basiswert von 861 Euro.

Teil dieses Pakets ist auch das Integrationspflichtengesetz, das zusätzlich empfindliche Strafen für Integrationsverweigerer vorsieht, wie der Regierungsentwurf zeigt. Das Integrationspflichtengesetz soll 2027 in Kraft treten, federführend ist das Ressort von Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP). Folgende Strafrahmen sind vorgesehen:

Wiederholte Integrationsverweigerung (Strafrahmen: 1.500 bis 5.000 Euro): Dieser höchste Strafrahmen gilt für Personen, die mehrfach Integrationspflichten verletzen – etwa Deutsch- oder Wertekurse ohne triftigen Grund ablehnen oder abbrechen.

 

Falsche Prüfungsnachweise (Strafrahmen: 1.000 bis 5.000 Euro): Ebenso bis zu 5.000 Euro müssen Personen bezahlen, „die wissentlich oder fahrlässig Prüfungszeugnisse ausstellen, obwohl die erforderlichen Kenntnisse nicht vorhanden sind“, heißt es aus dem Integrationsministerium. Bereits der Versuch sei strafbar.

 

Integrationsbetrug (Strafrahmen: 200 bis 2.000 Euro): Das ist der Strafrahmen für jene, die andere Personen zu einer gesetzlichen Prüfung antreten lassen, um sich etwa ein Aufenthaltsrecht oder die Staatsbürgerschaft zu erschleichen. Im Wiederholungsfall steigt der Strafrahmen auf 400 bis 4.000 Euro.

 

Mitwirkung und Nichterfüllung (Strafrahmen: 250 bis 1.500 Euro): Dieser Strafrahmen gilt einerseits für Personen, die ihre Mitwirkungspflichten verletzen – etwa Beratungstermine versäumen. Und er gilt für jene, die die verpflichtende Integrationsberatung nicht innerhalb eines Jahres wahrnehmen.

 

Prüfungsbetrug (Strafrahmen: bis 1.000 Euro): Wer bei Integrations- und Werteprüfungen schummelt, muss auch Strafe zahlen.

„Volle Härte des Gesetzes“

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„Wer in Österreich leben will, muss Deutsch lernen, unsere Werte akzeptieren und bereit sein, sich durch Arbeit eine eigenständige Zukunft aufzubauen“, sagt Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) in einer Aussendung am Freitag. Bauer meint außerdem, dass ein Gesetz ohne Konsequenzen „zahnlos“ sei. „Wer seine Pflichten wiederholt verletzt oder betrügt, bekommt die volle Härte des Gesetzes zu spüren.“

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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