Diese Impfungen sind ab Frühjahr in den Apotheken möglich

Politik

Nach jahrelangem Ringen ist es nun endlich so weit: Wie in vielen anderen europäischen Ländern auch, ist ab kommendem Jahr das Impfen in den Apotheken möglich. Das wurde am Mittwoch im Ministerrat beschlossen. Die nötigen rechtlichen Regelungen gehen nun in Begutachtung.

Das Angebot ist allerdings stark eingeschränkt. In der Apotheke sollen vorerst nur Impfungen gegen FSME, Hepatitis B sowie Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten und die entsprechende Kombination mit Polio möglich sein. Impfungen also, die privat bezahlt und in der Apotheke bezogen werden können.

Geimpft werden dürfen Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Ausgenommen sind Schwangere, Personen mit Verdacht auf eine akute Erkrankung sowie Personen, für die eine Impfung im Einzelfall ein erhöhtes Risiko darstellt.

Impfungen dürfen künftig ausschließlich Apothekerinnen und Apotheker durchführen, die eine spezielle Ausbildung und Prüfung absolviert haben, heißt es seitens der Regierung. Diese wird von der Apothekerkammer organisiert und mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt. Sie umfasst unter anderem praktische Übungen und Notfallmaßnahmen. Spätestens alle vier Jahre ist eine Auffrischung erforderlich. Nicht-pharmazeutisches Personal darf ausdrücklich nicht impfen.

Die Impfungen erfolgen in einem abgetrennten Bereich unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften. Jede Impfung muss dokumentiert werden. Vorgesehen ist auch die Anbindung an den elektronischen Impfpass. Eine öffentliche Liste der entsprechend ausgebildeten Apothekerinnen und Apotheker wird von der Apothekerkammer geführt.

„Mit dem Impfen in Apotheken bauen wir organisatorische Hürden ab und nutzen vorhandene Kompetenzen in unserem Gesundheitssystem. Dabei gelten klare Qualitätsstandards und hohe Anforderungen an die Sicherheit. Unser Ziel ist, den Impfschutz näher zu den Menschen zu bringen“, sagt Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ).

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Bei den Apotheken begrüßt man die Ankündigung als ersten Schritt in die Richtung. Gleichzeitig ist man dem Vernehmen nach verärgert darüber, dass – wie im Vorfeld gefordert – nicht gleich alle Totimpfstoffe (allen voran die seit vielen Jahren bewährte Influenza-Impfung) in den Apotheken verabreicht werden dürfen. Die jetzige Auswahl sei willkürlich, heißt es aus Kammerkreisen, zumal die entsprechend ausgebildeten Apotheker grundsätzlich jede Impfung durchführen könnten.

In diesem Zusammenhang verweist man auch auf Deutschland, wo man ebenfalls mit einem eingeschränkten Programm gestartet sei, es aber aufgrund schlechter Erfahrungen rasch ausgeweitet habe. Zu befürchten sei, dass die Regelung für die Bevölkerung nur schwer verständlich sei und damit der Erfolg des Programms überschaubar bleiben werde.

Wie geht es jetzt weiter? Im Idealfall sollen die ersten Apotheken noch vor Beginn der Zeckensaison im Frühjahr mit den ersten Impfungen beginnen.   

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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