
Am 25. und am 26. November sitzt Ex-FPÖ-Chef und Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache erneut als Angeklagter vor Gericht. Es ist für ihn bereits das vierte Mal, wobei die Verfahren bis dato jedes Mal mit einem Freispruch endeten.
Der aktuelle Strafantrag ist – so könnte man sagen – kein Herzensprojekt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA): Vorgeworfen werden Strache sowie dem Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann und Gründer Johann Graf die Delikte „Vorteilsannahme zur Beeinflussung“ bzw. Vorteilszuwendung zur Beeinflussung“ (§306 und §307b) – besser bekannt als „Anfütterung“.
Es geht dabei um die Besetzung von FPÖ-Bezirksrat Peter Sidlo als Finanzvorstand der Casinos Austria AG im Jahr 2018. Die WKStA hatte ursprünglich wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung ermittelt und wollte das Verfahren Ende 2024 komplett einstellen.
Keine Bestechung, aber vielleicht Anfütterung?
In ihren Ermittlungen kam die WKStA zu dem Schluss, dass es die inkriminierte Vereinbarung „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ gegeben habe: Sidlo wurde auf dem Novomatic-Ticket in den Vorstand entsendet, im Gegenzug sollte sich die FPÖ in der Regierung für eine günstige Reform des Glücksspielgesetzes einsetzen.
Sidlos Bestellung sei also „ausschließlich aus parteipolitischen Motiven erfolgt, wobei die berufliche Qualifikation keine Rolle“ gespielt habe, erklärte die WKStA in einer Aussendung heuer im Februar. Allerdings sei nicht mit der notwendigen Sicherheit nachweisbar gewesen, dass die Beschuldigten darüber Bescheid wussten. Für zehn Beschuldigte wurde das Verfahren eingestellt.
Für Strache, Neumann und Graf war die Sache aber noch nicht ausgestanden. Das Justizministerium trug der WKStA mit einer Weisung auf, bei den dreien in eine andere Richtung zu ermitteln: Der damalige FPÖ-Chef könnte von den Novomatic-Managern ja zumindest „angefüttert“ worden sein. Sidlo könnte den Vorstandsjob im Rahmen der politischen „Klimapflege“ zugeschanzt bekommen haben, so der Vorwurf, der nun am Wiener Straflandesgericht verhandelt wird.
Die beiden Verhandlungstage (25. und 26. November) sind laut Gerichtssprecherin Christina Salzborn nur für die Plädoyers und die Einvernahmen der Angeklagten vorgesehen. Zeugen sind noch nicht geladen.
Source:: Kurier.at – Politik



