Verdacht auf Wiederbetätigung: Verfahren gegen FPÖ-Kofler eingestellt

Politik

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat das Ermittlungsverfahren gegen die Tiroler FPÖ-Landtagsabgeordnete Gudrun Kofler wegen des Verdachts der Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz eingestellt. Dies erfuhr die APA am Dienstag. Anlass für die Ermittlungen war ein „Like“ Koflers auf Instagram für ein Posting-Foto eines angeblichen US-amerikanischen Neonazi-Aktivisten, auf dem ein verbotenes rechtsextremes Symbol zu sehen war.

Die Staatsanwaltschaft führte in der Begründung für die Einstellung unter anderem die Verantwortung der Beschuldigten ins Treffen. Zudem seien auch sonst keine Umstände hervorgekommen, die eine nationalsozialistische Gesinnung belegen könnten. Kofler sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen, „dass das Verhalten von dem Vorsatz getragen war (zumindest) eine der spezifischen Zielsetzungen der NSDAP zu neuem Leben zu erwecken oder zu propagieren und solcherart zu aktualisieren“. 

Letztlich sei die Rechtfertigung Koflers, insbesondere dass sie das Tattoo einer „schwarzen Sonne“ bei dem Aktivisten nicht wahrgenommen habe, „nicht zu widerlegen“.

Das Symbol gelte als rechtsextremes Zeichen und sei in Österreich laut der Beratungsstelle Extremismus verboten, hatte es in Medienberichten geheißen. Auf seinem Instagram-Account dokumentiert der US-Amerikaner – laut den Berichten als Gründer eines Neonazi-Netzwerks eine bekannte Größe in der rechtsextremen, nationalistischen und antisemitischen „White Supremacy“-Szene – seine – nach eigenen Angaben – „faschistische Odyssee“.

Kofler bedauerte Vorgangsweise

Kofler – sie wurde in dem Verfahren von Tirols FPÖ-Chef Markus Abwerzger, seines Zeichens auch Rechtsanwalt, vertreten – hatte ihre Vorgangsweise bedauert und einen Fehler eingeräumt. Sie sprach unter anderem davon, dass sie nicht genau hingeschaut und das Posting nur oberflächlich gelesen habe. So etwas werde ihr nicht noch einmal passieren. Die Tiroler FPÖ-Führung stellte sich hinter die Abgeordnete und betonte, diese habe „nichts strafrechtlich Relevantes“ gemacht. Der Tiroler Landtag hatte die Immunität Koflers nach einem entsprechenden Antrag bzw. Ersuchen der Staatsanwaltschaft aufgehoben.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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