Das Ende einer Wohnung: Umziehen, Pflegeheim, Todesfall

Wirtschaft

Der Weg aus der Wohnung klingt geradlinig: Einrichtung, Hausrat und die persönlichen Dinge verschwinden aus den Zimmern. Ist die Wohnung leer, wird sie vielleicht noch renoviert und dann dem Vermieter übergeben. Im Fall von Eigentum kann man sie noch von einem Sachverständigen bewerten lassen, um die Immobilie anschließend zu einem möglichst guten Preis zu verkaufen. Fragen – und Emotionen – treten aber meistens dann auf, sobald man die Sache tatsächlich angeht.

Fall 1: Ich ziehe um

Ist der Grund für die Haushaltsauflösung der, dass zum Beispiel zwei Personen zusammenziehen, drängt sich vor allem eine Frage schnell in den Vordergrund: Wohin mit dem ganzen Inventar?

Gerade wenn es in einen anderen, bereits vorhandenen Haushalt integriert werden soll, wird der Platz schnell eng. Und viele merken erst beim Ausräumen, was sich angesammelt hat. Sind dann am Tag des Einpackens auch noch zu wenige Umzugskartons vorhanden und steht der neue Mieter quasi vor der Tür, wird es unangenehm.

„Man merkt schnell, wer sich genug Zeit für den Umzug genommen hat – und wer nicht“, so Alessandro Piglia, Geschäftsführer von Meilenstein Realitäten. Mindestens eine Woche müsse man einplanen, um die Wohnung leer zu bekommen, rät der Tiroler Immobilienmakler und warnt: „Alles, was darunter liegt, führt zu Problemen.“

Noch besser ist ein Zeitraum von einem Monat, um alles vorzubereiten und durchzuziehen. Formale Dinge sind ebenfalls zu bedenken: Neben einem allfälligen Mietvertrag müssen Verträge aufgelöst werden: für Internet, Versicherungen, alle mit dem Haushalt verbundenen (Streaming-)Abos, für Parkplatz oder Garage. Die Kündigungsfristen unterscheiden sich je nach Vertrag.

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Wurden Strom, Gas oder Wärme über die Betriebskosten bzw. die Hausverwaltung abgerechnet, ist keine eigene Kündigung erforderlich. Stattdessen werden am Tag der Wohnungsübergabe die Zählerstände abgelesen und im Übergabeprotokoll vermerkt. Tipp: Zur Sicherheit ein Foto von jedem Zählwerk machen!

Rund um die Wohnungsauflösung gilt es außerdem, erste Dinge für das neue Zuhause zu erledigen: In Österreich muss der neue Hauptwohnsitz innerhalb von drei Tagen nach Einzug der Meldebehörde bekannt gegeben werden. Banken, Versicherungen, Arbeitgeber, Vereine und andere Vertragspartner sollten informiert werden. Für eine Übergangszeit bietet sich in Sachen Post ein Nachsendeauftrag an die neue Adresse an.

Fall 2: Umzug ins Pflegeheim

Nicht immer ist man selbst von einer Wohnungsauflösung betroffen. Ein typisches Szenario ist, dass ein Familienmitglied in ein Pensionisten- oder Pflegeheim wechselt und die Wohnung nicht mehr gebraucht wird. Da der Umzug häufig nicht ganz freiwillig erfolgt, sondern aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls, ist ein behutsames Vorgehen wichtig.

Ist der ausziehende Mieter nicht mehr entscheidungsfähig, kann dieser durch eine zuvor bevollmächtigte Person vertreten werden. Denn neben finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten können in einer Vorsorgevollmacht auch Angelegenheiten rund um das Zuhause festgelegt werden – etwa, was im Fall einer Haushaltsauflösung mit dem Mobiliar oder Kunstobjekten geschehen soll.

Bei aller Vorbereitung ist gerade bei betagten Menschen eine Haushaltsauflösung immer heikel. Gegenstände sind oft mit Erinnerungen verbunden. Was helfen kann, ist, die betroffene Person so weit wie möglich in den Prozess einzubinden und das Mobiliar unter den Familienmitgliedern aufzuteilen, statt es wegzugeben. „Eine Zwischenlösung ist auch, ein Depot anzumieten, um Möbel zu lagern, bis man weiß, was damit geschehen soll“, rät Piglia.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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