
„Brauchen Sie die Rechnung?“ Eine Frage, die tagtäglich in Supermärkten, Bäckereien, Trafiken oder Tankstellen gestellt wird. Bei Klein- und Kleinstbeträgen lautet die Antwort häufig „Nein, danke“ und die Konsumenten ziehen von dannen. Immerhin 70 Prozent aller Kassabons werden für Einkäufe unter 30 Euro ausgestellt, schätzt der Wirtschaftsbund.
In Summe ist das ziemlich viel Papier. Pro Tag drucken die heimischen Händler Einkaufsrechnungen im Ausmaß von 1.500 Kilometer aus. Das entspricht in etwa der Entfernung von Wien nach Oslo und verbraucht eine Holzmenge von 2.000 Fichten im Jahr.
eBon=Rechnung
Um die Zettelflut einzudämmen, beschloss die Regierung im Vorjahr auf Drängen der Wirtschaftsvertreter Erleichterungen für den digitalen Kassenbon (eBon). Dieser wird ab 1. Oktober dem Papierbeleg völlig gleichgestellt. Ohne Betragslimit, wobei vor allem Klein- und Kleinstbeträge davon betroffen sind.
Die Umsetzung des digitalen Kassenbons stoße in der Praxis jedoch noch auf einige Hürden, berichtet Markus Knasmüller, Chef des Business-Software-Spezialisten BMD, dem KURIER. Laut Gesetz muss die „digitale Mitnahme der Rechnung“ für den Kunden möglichst einfach und barrierefrei erfolgen. Dafür gibt es gleich mehrere Möglichkeiten:
Kundenkarte/App:
Am einfachsten und von den Supermarktketten schon länger angeboten ist die Verknüpfung der digitalen Rechnung mit einer Kundenkarte bzw. App. Rewe (Jö-Bonuscard), Spar oder Lidl bieten das schon länger an. Bei Rewe nutzen inzwischen 756.000 Kunden den digitalen Bon. Damit konnten seit September 2024 insgesamt rund 17.240 Kilometer Papier eingespart werden.
Nach Aktivierung in der App wird der Kassazettel nach Scannen der Karte automatisch in der App hinterlegt. Die Einkäufe sind übersichtlich geordnet für eine bestimmte Zeit – bei Spar z.B. 24 Monate lang – gespeichert. Gerade Geschäfte mit kleineren Einzelumsätzen wie Eissalons oder Bäckereien hätten aber selten Kundenkarten, gibt Knasmüller zu bedenken.
Bildschirmanzeige:
Der Beleg kann auch nur auf einem Bildschirm angezeigt werden, „der dem Kunden zugewandt ist“, heißt es in den Erläuterungen des Finanzministeriums. „Dazu ist der elektronische Beleg dem die Barzahlung Leistenden ausreichend lange zur digitalen Mitnahme anzubieten“. Unklar ist, ob Handydisplays dafür ausreichen oder größere Bildschirme erforderlich sind. Letzteres werfe wiederum Datenschutz-Probleme auf, so Knasmüller, da andere Kunden über die Schultern schauen können, was etwa in einer Apotheke nicht erwünscht ist.
eMail/QR-Code:
Weiters ist auch eine Übermittlung mittels eMail, als eMail-Anhang oder Web-Download in einem elektronischen Format (z.B. als PDF- oder Textdatei) rechtens. Zum Versand bedarf es aber einer vorherigen Datenerhebung. Eine Extra-Einwilligung laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll jedoch nicht erforderlich sein.
Viele Kassensysteme können QR-Codes anzeigen, die der Kunde mit seinem Smartphone scannen kann. Der in einer Cloud hinterlegte Bon kann dann jederzeit abgerufen werden. „Das wäre eine kostenpflichtige Lösung, weil hier auch ein Speicherplatz in einer Cloud vorhanden sein muss und der Beleg unmittelbar bei Erstellung hochzuladen ist“, erläutert Knasmüller, der auch Sachverständiger für Registrierkassen ist.
Recht auf Papierrechnung
Vollständig auf Digitalrechnung umzustellen, geht nicht. Denn neben der Gleichwertigkeit von Papier- und elektronischen Beleg sieht das Gesetz auch ein Recht auf Papierbeleg vor. Ein Kunde kann gleich im Anschluss an die Zahlung oder auch nachträglich bis zum Geschäftsschluss des Einkaufstages einen Papierbeleg verlangen. Bisher war auch eine Zusendung per Post möglich.
Für den Fall, dass Kunden auf den sofortigen Ausdruck bestehen, müssen Drucker vorhanden sein. Für Unternehmen, die …read more
Source:: Kurier.at – Wirtschaft



