Weil sie Missstände aufdeckten: Justiz nimmt KURIER-Journalisten ins Visier

Politik

Unlängst erreichte Dominik Schreiber und Kid Möchel ein amtliches Schreiben der Justiz. Auf drei A4-Seiten informierte die Staatsanwaltschaft Wien die KURIER-Journalisten, dass man nun in einer Strafsache gegen sie ermittle. Sie seien verdächtig, als Anstifter bzw. Gehilfen die amtliche Geheimhaltungspflicht verletzt zu haben. 

Wo und wie sollen die Journalisten geholfen haben, gesetzliche Geheimhaltungspflichten zu verletzen?

Im Wesentlichen geht es um investigative Artikel, in denen die KURIER-Aufdecker mutmaßliche Missstände und fragwürdige Arbeitsweisen einer im Verkehrsministerium angesiedelten Behörde dokumentierten. Es geht um die sogenannte Sicherheits-Untersuchungsstelle, kurz SUB. Sie kommt immer dann ins Spiel, wenn in Österreichs Luftfahrt, wenn auf der Schiene, in Schifffahrt oder Seilbahnen Fehler oder Unfälle passieren.  Das war beim „Hagelflug“ der AUA im Juni 2024 der Fall; und das geschah auch im Dezember desselben Jahres bei der Notlandung einer Swiss-Maschine in Graz, bei der am Ende ein Flugbegleiter zu Tode kam.

Details ignoriert 

In beiden Fällen – und hier kommen Schreiber und Möchel ins Spiel – haben Insider und externe Beobachter die Arbeitsweise der SUB schwer hinterfragt.

Dieter Scholz, Hamburger Professor für Flugzeugbau und ehemaliger Airbus-Ingenieur, sprach davon, dass die SUB bei der Analyse der Swiss-Notlandung „wesentliche Details und technische Probleme“ ignorierte. Passagieranwalt Wolfgang List, gegen den ebenfalls in diesem Fall ermittelt wird, sprach beim AUA-Hagelflug davon, dass die Aufklärung, wie es zu den schweren Beschädigungen der Maschine gekommen war, „massiv“ behindert wurde.

Das und anderes mehr haben Schreiber und Möchel in Artikeln thematisiert. Und weil die Justiz den Verdacht hegt, Möchel und Schreiber hätten ihr Insider-Wissen aus der Behörde selbst, sind sie nun das Ziel der Ermittlungen. Bei einem Beamten der SUB wurden mittlerweile sogar eine Hausdurchsuchung genehmigt, um mögliche Verbindungen zu den KURIER-Mitarbeitern nachzuweisen.

  Anatomie einer durch und durch österreichischen Polit-Causa

Dass Journalisten von Staatsanwälten und Richtern als Zeugen nach Informanten und Quellen gefragt werden, gehört zum täglichen Geschäft im Journalismus. Genau für diese Fälle gibt es das Redaktionsgeheimnis. Es schützt Journalisten, die Missstände aufdecken, in ihrer Funktion eines „public watchdogs“. Sie müssen Quellen und Informanten nicht preisgeben, auch nicht vor Richtern – nur so können Missstände thematisiert und behoben werden. 

Im konkreten Fall ist die Sache allerdings etwas anders, um vieles dramatischer gelagert. 

Denn Schreiber und Möchel werden nicht bloß als Zeugen geführt, die sich bei einer Befragung auf das Redaktionsgeheimnis berufen können. Nein: Im Schreiben vom 16. April werden die Journalisten als „Verdächtige“ geführt. Das ist die erste Stufe eines Strafverfahrens. Und allein die Tatsache, dass eine Staatsanwaltschaft Journalisten, die mit Whistleblowern in Kontakt sind, als potenzielle Täter einstuft, ist äußerst selten. 

Bizarres Konvolut

Irritierend ist zudem, wie es überhaupt zu den Ermittlungen gekommen ist. Die Staatsanwaltschaft Wien wurde auf die Arbeit der KURIER-Journalisten erst aufmerksam, nachdem ihr die Polizei eine anonym verfasste, in vielerlei Hinsicht bizarre „Sachverhaltsdarstellung“ übermittelte. In diesem Konvolut wird den Journalisten Abstruses vorgeworfen: Sie würden als Teil eines „staatsschädigenden Netzwerks“ die öffentliche Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität der Republik gefährden. Mehr noch: Es sei zu prüfen, ob sie nicht „terroristische Straftaten“ begangen haben.

Zur Erinnerung: Möchel und Schreiber haben die Dysfunktionalität und Fehler einer Behörde thematisiert. Wenn das schon der Definition von Terrorismus entspräche, dann wäre das nicht weniger als das Ende des Aufdecker-Journalismus – und …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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