Urteil im Wöginger-Prozess erwartet: Die möglichen Szenarien

Politik

Heute, an Tag 14 im Prozess rund um die Besetzung des Vorstandspostens im Finanzamt Braunau, werden die Urteile erwartet. Ist die Causa wirklich ein Musterbeispiel für Postenschacher? Oder war das, was ÖVP-Klubchef August Wöginger vorgeworfen wird, völlig legales politisches Alltagsgeschäft? Ein „Bürgeranliegen“, das er einfach nur weitergeleitet habe, wie er zu seiner Verteidigung sagt? Und haben Siegfried M. und Herbert B., die in der Kommission saßen, korrekt gearbeitet? Oder haben sie einen Parteifreund bevorzugt?

Um 14 Uhr soll Richterin Melanie Halbig in Saal 61 des Linzer Landesgerichts die Urteile des Schöffensenats verkünden. Der KURIER tickert dies live aus Linz.

Das sind die möglichen Szenarien:

Freispruch – und dann?

Bleiben beim Schöffensenat Zweifel übrig, ob die Angeklagten die Tat begangen haben, dann muss er freisprechen. Ein Schuldspruch darf nur bei einer „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ erfolgen.

Nun ist davon auszugehen, dass die Anklagebehörde, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), einen Freispruch nicht hinnehmen wird – bzw. könnte sie – erneut – dazu verpflichtet werden, Rechtsmittel einzulegen.

Wie eine Staatsanwaltschaft in so wichtigen („clamorosen“) Verfahren vorgeht, entscheidet sie nämlich nicht allein – über ihr stehen die Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium als Fachaufsicht. Wir erinnern uns an die Diversion, die im Oktober für ein frühzeitiges Ende des Verfahrens geführt hätte. Die WKStA hatte keine Einwände, musste dann aber nach einer Weisung von oben Rechtsmittel einlegen. Der Rest ist Geschichte.

Wie hoch wird die Strafe?

Die andere Seite – die Verteidigung – wird einen Schuldspruch nicht hinnehmen und Rechtsmittel einlegen. So oder so vergehen bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung noch einmal Monate.

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Bei einer Verurteilung drohen den Finanzbeamten M. und B., denen Amtsmissbrauch vorgeworfen wird, und Wöginger, der als Bestimmungstäter geführt wird, bis zu fünf Jahre Haft.

Bei unbescholtenen Ersttätern spielt sich die Strafbemessung im unteren Drittel ab – das wären in dem Fall bis zu 20 Monate. Davon wird etwas abgezogen, wenn die Tat schon länger her ist und der Täter in der Zeit einen ordentlichen Lebenswandel hatte. Was auf die drei Angeklagten zutrifft, wie Richterin Halbig im Zuge der Diversion bereits festgehalten hat. Fachkundige würde es verwundern, wenn sie mehr als zwölf Monate ausfassen. (Bedingt, wohlgemerkt. Mit einer unbedingten Haftstrafe rechnet niemand.)

Die Strafhöhe ist für Wöginger und die Beamten entscheidend: Mehr als zwölf Monaten bedingte Haft bedeuten Mandats- bzw. Amtsverlust. Die WKStA hat sich im Schlussplädoyer nicht auf eine Zahl festgelegt, sondern nur eine „spürbare“ Strafe gefordert – also einen Mix aus unbedingter Geld- und bedingter Haftstrafe.

Möglich ist, dass die Richterin in der Gesamtbetrachtung auf eine Strafe von mehr als einem Jahr kommt, einen Teil davon aber in eine Geldstrafe umwandelt. Damit bliebe Wöginger unterhalb der magischen Grenze und könnte sein Mandat im Nationalrat behalten.

Er selbst sagte einmal, er werde auch bei einem Schuldspruch Klubobmann bleiben. Das war aber bevor der Prozess mit 14 Verhandlungstagen in Linz gestartet ist.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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