
Michael B. sitzt am 11. Juli 2025 im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) in Wien. Der 60-jährige arbeitslose Bibliothekar soll erklären, woher er eMails hat, die angeblich beweisen sollen, dass Richterin Marion Hohenecker im Buwog-Verfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser befangen war. Anwesend sind ein Staatsanwalt, zwei Ermittler und als Vertrauensperson der pensionierte Justiz-Sektionschef Wolfgang Fellner. Doch je länger die Einvernahme dauert, desto mehr Fragen werden aufgeworfen.
Fakt ist: Die Geschichte beginnt Ende März 2025. Der Oberste Gerichtshof hat gerade das Urteil gegen Grasser bestätigt und die Haft von acht auf vier Jahre reduziert. Wenige Tage später, so schildert es B., verfasste er ein neun Seiten langes Schreiben an Grassers Anwalt Manfred Ainedter. Er habe Zugang zu brisanten eMails der Richterin, heißt es darin. Er gibt vor, dass im Internet riesige Datenmengen einer Wiener Anwaltskanzlei lägen, für die er jahrelang als Rechercheur tätig gewesen war. Von dort sollen die verfänglichen Mails von der Richterin stammen.
„Zunächst ist gar nichts passiert“, gibt B. vor den Ermittlern zu Protokoll. Ungefähr 14 Tage später soll sich Grassers Anwalt Norbert Wess bei ihm gemeldet haben. Daraufhin kam es „zu mehreren Treffen“. Um an die Daten zu kommen, habe er einen alten Bekannten eingeschaltet: Istvan K., angeblich IT-Forensiker. K. und „zwei bis drei weitere Personen“ hätten die Daten beschafft, analysiert und auf Festplatten gesichert – mehrere Terabyte, wie B. betont. „Die Bekannten sind alle in der Slowakei bzw. Ungarn aufhältig“, sagt B.
Das Phantom
Doch K. bleibt ein Phantom. Er erscheint weder am 17. Juli noch am 22. Juli 2025 zu den vereinbarten Terminen beim BAK. Am 22. Juni wird B. zum zweiten Mal als Zeuge einvernommen. Eine Telefonnummer von K. kann B. den Ermittlern nicht vorlegen. Die technischen Angaben von B. werfen weitere Fragen auf. Er spricht von „sieben bis acht Internetseiten“, auf denen sich „mehrere Terabyte“ an Daten befänden – gespeichert auf WordPress-Seiten.
Als die Ermittler ihm vorhalten, dass das Maximalvolumen von WordPress bei etwa 200 Gigabyte liegt, spricht er ausweichend von Unterseiten und Clouds.
Noch merkwürdiger: B., der keinen eigenen Computer besitzt, konnte die Daten nicht auf einem Datenträger zur Verfügung stellen. „Mir ist gesagt worden, wenn man die Sachen herunterladen würde, dass es zu einer Veränderung kommen wird“, behauptet er. Zugleich erklärt er, die eMails physisch in Papierform von K. erhalten und an Anwalt Wess weitergegeben zu haben. Auch B.s Lebensumstände sind auffällig. Offiziell wohnt er im dritten Wiener Bezirk – in einem Wohnhaus für Obdachlose.
Die Motive
Warum tut B. das alles? Die Antwort gibt er selbst: Es sei ihm „vor einigen Jahren sehr übel mitgespielt worden“, offenbar meint er seinen früheren Auftraggeber. Es gibt aber ein weiteres Motiv: „Istvan K. bzw. noch zwei Leute und ich gehen davon aus, dass wir da noch etwas verdienen können bzw. einige Personen noch etwas davon haben und wir hierfür ein Honorar dafür erhalten werden.“ Im Brief an Anwalt Ainedter schreibt er, dass er sich „im Erfolgsfall ein angemessenes Honorar erwarte“. Insgesamt soll B. mehr als 20.000 Euro erhalten haben.
Im weiteren Verlauf der Ermittlungen kam den Behörden die Sache spanisch vor …read more
Source:: Kurier.at – Politik



