Das Dilemma des Insolvenzentgeltfonds: Das sagt ein Top-Experte

Wirtschaft

Der Insolvenzentgeltfonds (IEF) ist das finanzielle Sicherheitsnetz für Beschäftigte, deren Arbeitgeber in die Pleite schlittern. Doch er ist selbst in finanzielle Schieflage geraten. AKV-Experte Franz Blantz analysiert für den KURIER die Sachlage.

Wann wurde der IEF gegründet?

Der Insolvenzentgeltfonds (IEF) wurde 1978 zur Absicherung der Lohn- und Gehaltsansprüche von Beschäftigten im Fall der Pleite ihres Arbeitgebers ins Leben gerufen. Basis ist das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz. Seit 2001 verwaltet die IEF-Service GmbH den Fonds.

Welche Leistungen erbringt der IEF?

Ab dem Stichtag der Insolvenzeröffnung übernimmt der IEF die offenen Netto-Löhne und -gehälter maximal bis sechs Monate rückwirkend; das sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Beendigungsansprüche wie Kündigungsentschädigung sowie Ansprüche u. a. aus Diäten, Prämien oder einer Betriebspension.

Gibt es eine Höchstbemessungsgrundlage?

Die Bruttoansprüche sind mit der zweifachen Höchstbemessungsgrundlage der Sozialversicherung, somit 13.860 Euro brutto pro Monat begrenzt. „Damit finden die meisten Ansprüche allerdings Deckung“, sagt Franz Blantz vom Gläubigerschutzverband AKV.

Wer zahlt den Lohn nach Insolvenzeröffnung?

„Nach Insolvenzeröffnung hat der Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse den laufenden Lohn zu zahlen“, sagt Blantz. „Aber wenn das Dienstverhältnis aufgelöst wird, übernimmt der IEF die Beendigungsansprüche, Kündigungsentschädigung oder Abfertigungen alt wieder.“

Warum ist der IEF in Schieflage geraten?

Seit drei Jahren jagt ein Pleiterekord den anderen: Kika/Leiner, Signa, KTM. Doch diese Großpleiten haben nicht allein das Loch gerissen.

Was dann?

Unter anderem Scheinfirmen vor allem im Bau- und Baunebengewerbe bzw. Insolvenzabweisungen mangels Vermögens. Im ersten Halbjahr 2026 wurden 1.654 Insolvenzanträge abgewiesen. Das ist ein Plus von 15 Prozent. Abweisungsbeschlüsse begründen aber auch einen Anspruch der Dienstnehmer gegen den IEF.

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„Die Auszahlungen in diesen Fällen sind nicht unbeträchtlich. Bei den eröffneten Verfahren hat man zumindest einen Ansprechpartner, und der Masseverwalter hat Zugriff auf Lohnunterlagen. Bei Abweisungen hat man oft nichts und niemanden“, sagt Blantz. „Die Dienstnehmer sagen dann, sie haben drei Monate gearbeitet. Das muss man glauben, weil man es nicht widerlegen kann. Ich glaube, hier liegt die größte Problematik drinnen, weil man die Angaben definitiv nicht prüfen kann.“

Benötigt der IEF Zugriff auf die Lohnunterlagen?

„Bei eröffneten Insolvenzverfahren grundsätzlich nicht, weil sich der Masseverwalter mit dem IEF und dem Insolvenzverband der Arbeitnehmer ISA abstimmt“, sagt Blantz. „Bei abgewiesenen Fällen gibt es meist nicht einmal eine Buchhaltung. Mitunter liegen Unterlagen aber auch bei Steuerberatern, die diese Unterlagen nicht rausgeben, weil sie nicht bezahlt wurden.“

Hat sich das System IEF also nicht bewährt?

„Vom Grundprinzip her, glaube ich, ist das System in Ordnung, dass man die Dienstnehmer auffängt hinsichtlich der offenen Löhne und auch der Beendigungsansprüche. Das System hat sich mit Sicherheit bewährt.“

Wie könnte man den IEF reformieren?

„Bei langer Kündigungsentschädigung besteht ein Fehlanreiz, keinen neuen Job anzunehmen“, beanstandete der Rechnungshof. „Wo man unter Umständen eingreifen kann, ist eben bei der Dauer der Kündigungsentschädigungen, vor allem wenn es um lange Fristen bis zur Beendigung eines Dienstverhältnisses geht“, sagt Blantz.

Kann eine Kürzung der Leistungsdauer und Höhe den IEF finanziell retten?

Nein. Um den Fonds entsprechend zu dotieren, braucht es deutlich mehr Geld. Aktuell wird er aus einem Arbeitsgeberzuschlag auf die Lohnkosten von 0,1 Prozent gespeist, vor zehn Jahren betrug dieser noch 0,35 Prozent, 2014 waren es sogar 0,55 Prozent.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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