Ab 1. Oktober: Diese Leistungen im Eltern-Kind-Pass sind neu

Politik

Ab 1. Oktober enthält der so genannte Eltern-Kind-Pass einige neue Untersuchungen. Nachdem verschiedene medizinische Fachrichtungen (u.a. Frauenheilkunde, Kinderärzte, Allgemeinmedizin, Hebammen, etc.) einschlägige Empfehlungen abgegeben haben, wird das Spektrum der Untersuchungen erweitert – auch für Familien, die bereits einen Eltern-Kind-Pass aus Papier haben.

Verpflichtend wird der digitale Eltern-Kind-Pass erst in einem Jahr, also ab 1. Oktober 2027. Der nun verordnete Zwischenschritt mit einem „Zusatzheft“ wird von Ärzten als zusätzlicher Aufwand und Bürokratie bezeichnet – und hart kritisiert (siehe auch hier).

Was ist im Detail neu? Das Gesundheitsministerium fasst die Veränderungen wie folgt zusammen:

• Mehr Raum für persönliche Anliegen 

Zwischen der 14. und 20. Schwangerschaftswoche gibt es ein neues Gesundheitsgespräch mit einer Hebamme oder einer Hausärztin beziehungsweise einem Hausarzt. Dabei geht es um die körperliche und seelische Verfassung sowie um mögliche soziale oder finanzielle Belastungen. Das Gespräch kann im Rahmen der ersten Hebammenberatung stattfinden.

• Zwei Hebammenberatungen

Die erste Beratung durch eine Hebamme kann künftig bereits zwischen der 14. und 20. Schwangerschaftswoche stattfinden. Eine zweite Beratung kommt zwischen der 24. und 34. Woche hinzu. Besprochen werden etwa Stillen, Ernährung, Mundgesundheit und der Umgang mit Alkohol, Nikotin und anderen Suchtmitteln.

• Umfassendere ärztliche Untersuchung

Die bisherige internistische Untersuchung wird zwischen der 14. und 20. Schwangerschaftswoche in erweiterter Form als „allgemein- und familienmedizinische Untersuchung“ angeboten. Auch eigene und familiäre Vorerkrankungen werden berücksichtigt.

• Frühere Abklärung bei erhöhtem Diabetesrisiko

 Besteht ein entsprechendes Risiko, ist ein Zuckerbelastungstest schon bei der ersten Laboruntersuchung möglich.

• Erweiterte Ultraschalluntersuchungen

Beim Ultraschall zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche wird auch die Länge des Gebärmutterhalses beurteilt. Zwischen der 35. und 38. Woche ist ein zusätzlicher Ultraschall vorgesehen, bei dem besonders auf die Lage des Kindes geachtet wird.

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Neun Untersuchungen bleiben

Bei bereits geborenen Kindern bleibt es bei den neun vorgesehenen Kindesuntersuchungen. Allerdings werden die Inhalte erweitert und an mehreren Stellen genauer dokumentiert. Dazu gehört, dass praktische Themen wie der sichere Babyschlaf, die Ernährung, Impfungen oder auch Zahngesundheit mehr angesprochen werden sollen. Und bei Leistungen wie etwa dem Hüftultraschall oder dem Hörscreening und augenärztlichen Tests soll die Dokumentation genauer und strenger werden.

Neues Zusatzheft

Familien mit einem Papierpass erhalten für die neuen Inhalte ein Zusatzheft. Dieses soll gemeinsam mit dem gelben Eltern-Kind-Pass zu den Untersuchungsterminen mitgebracht werden. Untersuchungen und Beratungen, deren vorgesehener Zeitraum noch bevorsteht, erfolgen ab 1. Oktober nach dem neuen Programm. Vor allem diesen Punkt kritisieren Ärzte-Vertreter besonders: Damit seien zusätzliche Bürokratie und Aufwand verbunden. Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig spricht von einer „Weiterentwicklung“ des „Meilensteins Mutter-Kind-Pass“. Bessere Daten würden künftig schneller auf Versorgungsengpässe hinweisen. „So können wir öffentliche Mittel gezielt einsetzen und Angebote dort ausbauen, wo Familien sie am dringendsten brauchen.“

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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