Der Bambus des Nachbarn wächst auf mein Grundstück, wie wehre ich mich?

Wirtschaft

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Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Frage geht, wie man sich gegenüber Wurzeln von Pflanzen des Nachbargrundstücks wehrt.

FRAGE: Mein Nachbar hat vor Jahren einen Bambus gepflanzt mit einer Sperre. Doch diese funktioniert nicht. Ich mache mir Sorgen, dass der Bambus mein Haus beschädigen könnte. Was kann ich tun? 

Peter Hauswirth: Wenn die beim Bambus angebrachte Wurzelsperre nicht funktioniert und sich der Bambus bereits auf Ihr Grundstück ausbreitet, können Sie  selbst tätig werden. Im Rahmen des Selbsthilferechts dürfen Sie die auf Ihr Grundstück eingedrungenen Bambuswurzeln und unterirdischen Ausläufer, sogenannte Rhizome, fachgerecht entfernen.

Dabei müssen Sie schonend vorgehen und dürfen die Pflanze nicht unnötig beschädigen. Maßnahmen auf dem Grundstück des Nachbarn dürfen Sie hingegen nicht eigenmächtig setzen. Eine vorherige Abstimmung mit dem Nachbarn ist dabei jedenfalls sinnvoll. 

Auf diese Selbsthilfe sind Sie jedoch nicht  beschränkt. Die Rechtsprechung hat klargestellt, dass unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche gegen den Nachbarn auf Beseitigung und Unterlassung bestehen können. Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich der Bambus immer weiter auf Ihrem Grundstück ausbreitet und dadurch eine wesentliche Beeinträchtigung entsteht oder Ihr Haus bzw. andere Einrichtungen auf dem Grundstück konkret gefährdet werden.

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In einem solchen Fall kann vom Nachbarn verlangt werden, geeignete Maßnahmen zu setzen, damit sich der Bambus nicht weiter auf Ihr Grundstück ausbreitet. Je nach den konkreten Umständen kann beispielsweise die Herstellung einer wirksamen Wurzelsperre erforderlich sein. 

Es empfiehlt sich daher, zu dokumentieren, wie weit sich der Bambus ausgebreitet hat und den Nachbarn auf die nicht funktionierende Sperre hinzuweisen. Besteht der Verdacht, dass die Bambuswurzeln bereits in Richtung Haus wachsen oder Bauteile gefährden, sollte zudem eine fachkundige Beurteilung eingeholt werden, um festzustellen, ob eine konkrete Gefahr besteht und welche Maßnahmen erforderlich sind.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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