Recht auf Reparatur für Elektrogeräte: Was sich jetzt ändert

Wirtschaft

Reparieren statt wegwerfen. So lautet die Devise der am 1. Oktober geltenden neuen Bestimmungen für die Reparaturfähigkeit und Gewährleistung von Haushaltsgeräten und Mobiltelefonen. Die 2024 beschlossene  EU-Warenreparaturrichtlinie wurde im Juli in nationales Recht gegossen. Ziel ist es, Müll zu vermeiden und Ressourcen zu schonen.

Gewährleistung verlängert sich um ein Jahr

Die wohl wichtigste Änderung betrifft die Gewährleistung bei Elektrogeräten: Wird ein Produkt innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist repariert, verlängert sich diese einmalig um ein Jahr auf insgesamt drei Jahre. Das gilt unabhängig davon, wann genau die Reparatur erfolgt.

Zusätzlich erhalten ausgetauschte oder reparierte Teile zwei Jahre Gewährleistung. Die Regelung betrifft eine Vielzahl von Haushalts- und Elektrogeräten: Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Displays wie Fernseher oder Monitore, Stausauber, Datenserver, Mobiltelefone, Wäschetrockner, Schweißgeräte und leichte Verkehrsmittel mit Batterien, beispielsweise E-Bikes oder E-Scooter.  Nicht betroffen sind etwa Möbelstücke. 

Hersteller dürfen eine Reparatur nicht verweigern, nur weil das Gerät zuvor bereits in einer freien, unabhängigen Werkstatt repariert wurde. Und sie müssen auf ihren Webseiten Richtpreise für typische Reparaturen veröffentlichen. 

Die Reparatur muss unentgeltlich oder zu einem „angemessenen Preis“ sowie innerhalb einer „angemessenen Frist“ erfolgen, heißt es im Gesetz. Wie hoch „angemessen“ ist, ist nicht definiert, was von Kritikern bemängelt wird. Grundsätzlich bleibt das  Recht auf Reparatur  je nach Produkt zwischen sieben und zehn Jahren ab dem letzten Inverkehrbringen bestehen. Ab 31. Juli 2027 soll es eine Online-Plattform zur einfachen Suche und Vergleich von Reparaturbetrieben geben.

Ersatzteilverfügbarkeit fraglich

Konsumentenschützer befürchten, dass Hersteller die Preise für Ersatzteile und Arbeitsschritte weiterhin so hoch ansetzen, dass eine Reparatur wirtschaftlich unrentabel bleibt und Konsumenten doch wieder zum Neukauf gedrängt werden. Die Arbeiterkammer (AK) fordert daher mehr Preistransparenz durch ein staatliches Preismonitoring oder eine offizielle Preisdatenbank für Ersatzteile. 

  Millionenpleite eines ambitionierten Autozulieferers

Reparaturen dürfen zwar nicht durch Hardware- oder Software-Maßnahmen behindert werden, jedoch bestehen manche Hersteller mit Hinweis auf Sicherheitsgründen auf Original-Ersatzteile.

Auch an der gesetzlichen Beweislastumkehr ändert sich nichts. Nach wie vor gilt: Ab dem zweiten Jahr (also bereits 12 Monate nach dem Kauf) müssen Konsumenten im Streitfall selbst beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorlag.

AK fordert Ersatz für „Geräte-Retter-Prämie“

Für die AK beibt das Gesetz „hinter den Erwartungen zurück“. Die Reparaturpflicht solle auf weitere Produktgruppen wie Spielzeuge und Gartenwerkzeuge ausgeweitet werden. Weiters spricht sich die AK  für „eine rasche Umsetzung der geplanten Ökodesign-Verordnungen“ aus. Diese stärke die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten. 

Gefordert wird zudem ein Ersatz für die mit Ende des Jahres auslaufende „Geräte-Retter-Prämie“, vormals bekannt als „Reparaturbonus“. Das Ende der Reparaturförderung war im Rahmen der Budgetsparmaßnahmen beschlossen worden.

…read more

Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

(Visited 1 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.