Wer ist für die Reparatur eines Türschlosses zuständig?

Wirtschaft

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
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Der nächste Termin ist übrigens am 5. Oktober  2026, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Frage geht, wer für Erhaltungsarbeiten in der Wohnung eines Mieters zuständig ist.

FRAGE: Ich wohne in einem Altbau (Baujahr 1909) zur Miete. Es sind noch Originalfenster und -türen vorhanden. Nun ist bei der Türe des Abstellraumes das Schloss kaputt. Ist für die Reparatur, oder, falls diese nicht mehr möglich ist, die Installation eines neuen Schlosses der Hauseigentümer zuständig? In meinem Mietvertrag sind auch E-Küchengeräte miteingeschlossen. Wer ist für Reparatur bzw. Neuanschaffung zuständig? (bitte kurze Antwort)

Peter Hauswirth: Bei einem Altbau aus dem Jahr 1909 ist grundsätzlich vom Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) auszugehen.

 Die Erhaltungspflicht des Vermieters innerhalb der Wohnung ist dort jedoch eingeschränkt. Ein defektes Schloss an der Türe des Abstellraums fällt in der Regel nicht darunter, sofern damit kein ernster Schaden des Hauses oder eine erhebliche Gesundheitsgefährdung verbunden ist. 

Ob der Vermieter dennoch für die Reparatur oder den Austausch aufkommen muss, hängt daher insbesondere davon ab, was im Mietvertrag vereinbart wurde.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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