
Es ist ein Satz, den die Ermittler immer wieder hören, in Hunderten Vernehmungen, von Vorständen, Geschäftsführern und Investoren: „Ohne René Benko ging nichts.“ Doch wenn man im Firmenbuch nachschlägt, findet man seinen Namen nirgendwo. Kein Vorstand, kein Geschäftsführer, kein Aufsichtsrat – zumindest nicht seit 2013.
Ein 182-seitiger Zwischenbericht der Soko Signa zum Thema Zahlungsflüsse und Machthaberschaft, für den 200 Vernehmungen ausgewertet wurden, zeichnet nun das Bild eines Mannes, der ein Milliarden-Imperium beherrschte, ohne eine offizielle Geschäftsführerfunktion gehabt zu haben. Von 2013 bis November 2023 war Benko nur noch „Vorsitzender des Beirats der Signa Holding“. Zugleich war er über Beraterverträge an verschiedene Signa-Gesellschaften angebunden.
Diese Konstruktion, so wird aus den Vernehmungen deutlich, diente als „rechtliche Hülle“ für eine faktische Gesamtverantwortung. Die Frage, die sich aus dem Bericht der Ermittler ergibt, ist von erheblicher juristischer Relevanz: Kann jemand, der formal keine Organfunktion innehat, strafrechtlich für Entscheidungen verantwortlich gemacht werden?
Nach Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) wird der faktische Geschäftsführer bei Sonderdelikten wie betrügerischer Krida (Gläubigerschädigung) als „leitender Angestellter“ im Sinne von Paragraf 161 StGB eingestuft und somit dem Schuldner gleichgestellt. Dadurch treffen ihn dieselben strafrechtlichen Konsequenzen wie ein formell bestelltes Organ.
Schwere Anschuldigungen
Benko wird von Ex-Mitarbeitern u. a. als „Alleinherrscher“ bezeichnet. Er hat auch alle wesentlichen Zahlungen, zum Beispiel von der Signa Holding, freigegeben. „Ich selbst ging regelmäßig zu René Benko mit physischen Listen, welche Zahlungen zu leisten waren“, sagte Chef-Buchhalter Arthur A. aus. „Benko hat an der jeweiligen Stelle mit einem ,Hakerl‘ die Freigabe der Zahlung symbolisiert. Ich möchte festhalten, dass es grundsätzlich keine einzige Zahlungsfreigabe gab, ohne dass René Benko seine Zustimmung erteilt hätte.“ Nachsatz: „Ja, alle wesentlichen Zahlungen und Transaktionen hat er freigeqeben.“ Das betrifft auch die Lohnzahlungen der Mitarbeiter und Geschäftsführerentgelte. Detail am Rande: Benko war bei keiner der rund 3.000 Gesellschaften des Signa-Imperiums zeichnungsberechtigt.
Nur ein Stimmungsbild?
Benkos Strafverteidiger Norbert Wess weist den Vorwurf des „faktischen Machthabers“ zurück. „Das ist ein strafrechtlich völlig irrelevanter Begriff“, behauptet Wess. Der Soko-Bericht sei „für die einzelnen konkreten Tatvorwürfe in keiner Weise relevant“, weil die Aussagen diverser Personen „lediglich ein allgemeines Stimmungsbild wiedergeben“. Im Strafrecht komme es ausschließlich darauf an, welche konkrete Tathandlung oder welchen konkreten Tatbeitrag jemand zu einem bestimmten Vorwurf geleistet habe.
„Es reicht nicht aus, zu behaupten, Herr Benko war der faktische Geschäftsführer, der Machthaber“, betont Wess. „Die Staatsanwaltschaft muss bei jedem einzelnen Anklagepunkt nachweisen, welchen konkreten Tatbeitrag Benko geleistet hat.“
Die Strafverfolger versuchen mit dem Bericht, so Wess, auf einer „Metaebene“ ein Bild zu zeichnen, das im Strafrecht „unzulässig“ sei. Entscheidend sei allein, ob bei einem konkreten Geschäftsvorfall jemand bewusst eine Straftat begangen oder dazu beigetragen habe – als Bestimmungstäter oder Beitragstäter im Sinne von Paragraf 12 des Strafgesetzbuchs.
Neuer Prozess
Indes steht Benko am 4. und 5. November im Innsbruck erneut vor Gericht. Es geht um den Verdacht des Betrugs und der betrügerischen Krida. So soll der Signa-Gründer die Familienstiftung von Hans Peter Haselsteiner um fünf Millionen Euro geschädigt haben. Benko bestreitet die Anklagevorwürfe vehement.
So wirft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) laut APA Benko vor, gegenüber dem früheren Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner bzw. Vertretern von dessen Familienstiftung eine …read more
Source:: Kurier.at – Wirtschaft



