
Der Rechnungshof kritisiert in einem neuen Bericht deutlich den Umgang mehrerer Bundesministerien mit Leistungen und Geschäften im Umfeld politischer Parteien. Untersucht wurde im Wesentlichen die türkis-grüne Koalition, also der Zeitraum 2020 bis Juli 2024.
Nur elf von 43 Fällen dokumentiert
Von 43 risikoorientiert ausgewählten Geschäftsfällen im Volumen von 2,68 Millionen Euro waren nur elf ausreichend dokumentiert. Bei 32 stellte der Rechnungshof Mängel fest. Insgesamt identifizierte er die Summe von 5,11 Millionen Euro der finanziellen Vorgänge, die für diese Prüfung relevant waren.
Eine systematische Bevorzugung einer bestimmten Partei ließ sich laut Rechnungshof daraus allerdings nicht ableiten.
Bildungs-, Innen- und Beamtenministerium
Besonders konkret wird der Bericht beim Bildungs-, Innen- und Beamtenministerium: So erhielt etwa ein ehemaliger Neos-Parteivorsitzender von den drei Ressorts Beratungs- und Vortragshonorare von insgesamt 211.607 Euro. Im Bildungsministerium lag der Tagsatz laut RH mit 5.280 Euro damit weit über dem marktüblichen Preis. Vergleichsangebote waren nicht eingeholt worden.
Das Innenministerium geriet zudem wegen Hotelbuchungen um rund 563.000 Euro in die Kritik: Die Landespolizeidirektionen Tirol und Wien buchten Zimmer in einem von einem ÖVP-Bundesrat betriebenen Hotel, ohne dass Vergleichsangebote vorgelegt werden konnten.
130.000 Euro für Medienschaltungen
Beim Landwirtschaftsministerium beanstandete der Rechnungshof einen direkt vereinbarten Jahresrahmen von 130.000 Euro für Medienschaltungen mit einem Beteiligungsunternehmen der ÖVP, ohne ausreichende Dokumentation.
Das Justizministerium kritisiert der RH unter anderem wegen Direktvergaben rund um den „Jailshop“ an ein grünes Bundesratsmitglied sowie wegen eines Social-Media-Konzepts, das auch die damalige Justizministerin Alma Zadić als Privatperson betraf.
Beim Bundeskanzleramt wiederum fanden regelmäßig ÖVP-Abstimmungsrunden in Ministeriumsräumen statt; die Partei refundierte dafür rund 37.000 Euro.
Social-Media in der Regierung
Ein eigener Schwerpunkt betrifft die Social-Media-Arbeit: In acht Ministerien – Bundeskanzleramt, Beamtenministerium, Arbeits- bzw. Wirtschaftsministerium, Finanzministerium, Justizministerium, Klimaschutzministerium, Landwirtschaftsministerium und Sozialministerium – arbeiteten Kabinettsmitarbeiter an Accounts mit, deren Medieninhaber das Regierungsmitglied selbst oder dessen Partei war.
Dafür errechnete der Rechnungshof zwischen 2020 und Juli 2024 einen Personalaufwand von 1,62 Mio. Euro. Er spricht von einer potenziell ungedeckelten und intransparenten indirekten Parteienförderung und hält diese Form der Betreuung trotz erfolgter Änderungen des Parteiengesetzes für unwirtschaftlich und unzweckmäßig.
Kritik gibt es auch an der Gesetzesarbeit und am Personalbereich. Bundeskanzleramt, Arbeits- bzw. Wirtschaftsministerium, Bildungsministerium, Finanzministerium, Klimaschutzministerium und Sozialministerium kauften externe legistische Unterstützung zu. Die höchsten Auszahlungen verzeichnete das Klimaschutzministerium.
Der Rechnungshof empfiehlt:
Die zentrale Konsequenz des Rechnungshofs: Ministerien sollen staatliche und parteipolitische Tätigkeit klarer trennen, Aufträge nachvollziehbarer vergeben und die Mitwirkung an Gesetzgebung und Regierungskommunikation transparenter machen.
Source:: Kurier.at – Politik



