
Die Regierungsparteien starten am Dienstagnachmittag die politischen Verhandlungen zur geplanten „Sozialhilfe NEU“. Zahlreiche Punkte sind noch offen. Grundsätzlich vorgesehen ist u.a. eine bundesweite Vereinheitlichung mit Fixsätzen für Erwachsene, Mindestsätzen für Kinder, eine auf Migranten abzielende „Integrationsphase“ und stärkere Integration in den Arbeitsmarkt. Caritas, Diakonie und Volkshilfe forderten zum Auftakt neuerlich Armutsbekämpfung als definiertes Ziel ein.
Das Ressort von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hatte Anfang September einen Gesetzesentwurf zur Sozialhilfe NEU vorgelegt, erste Gespräche auf Beamtenebene fanden bereits vergangene Woche statt. Der Termin der politischen Runde ist nicht medienöffentlich und dürfte sich wohl bis in den Abend hineinziehen. Mit einem Ergebnis ist angesichts zahlreicher noch offener Diskussionspunkte wohl nicht zu rechnen.
Kindersätze als Knackpunkt
Knackpunkte sind unter anderem die Höhe der Sozialhilfe pro Kind und die viel diskutierte „Staffelung“ der Zahlungen für Kinder („degressive Sätze“) – also ob es für beispielsweise das dritte oder vierte, etc. Kind geringere Beträge als für nur ein Kind geben soll. Bei der Höhe des Kinder-Betrages selbst ist im Entwurf (wie bei allen anderen Werten auch) noch kein Prozentwert eingetragen („XX%“).
Grundsätzlich soll laut Schumanns Vorschlag bei Kindern zu bundesweiten vorgegebenen Mindestsätzen zurückgekehrt werden. Im aktuell gültigen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz besteht derzeit diesbezüglich gar keine Regelung, die Länder gestalten dies nach eigenem Ermessen. Grund dafür ist, dass der Verfassungsgerichtshof die ursprünglich vorgesehene bundesweite Vorgabe einer „Staffelung“ im Jahr 2019 gekippt hat, weil die Regelung als „zu diskriminierend gegenüber dem zweiten, dritten, vierten Kind“ eingestuft wurde. Spießen könnte es sich insbesondere auch an Begehrlichkeiten einzelner Bundesländer, speziell jener unter ÖVP- bzw. FPÖ-Führung, die ihre strengen Landeskriterien berücksichtigt sehen wollen.
Fixbeträge statt Höchstsätze
Die bisher im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SHGG) festgeschriebenen Höchstsätze der Sozialhilfe für Erwachsene, die aktuell von den Ländern unterschritten werden können, sollen durch Fixbeträge ersetzt werden. Als Grundlage dienen soll wie bisher der sogenannte Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende („Mindestpension“), der 2026 bei 1.308,39 Euro liegt. Netto kommt man auf 1.230 Euro (abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 6 Prozent). Festgehalten wird laut Entwurf, dass diese Beträge nicht überschritten werden dürfen, aber auch nur bei Verletzung von Vorgaben unterschritten (etwa bei der Verweigerung der Arbeitsvermittlung bei arbeitsfähigen Beziehern).
Neu kommen soll die schon breit diskutierte „Integrationsphase“: In den Genuss der vollen Höhe der Sozialhilfe sollen künftig nicht alle Betroffenen automatisch kommen. Für alle jene Bezieherinnen und Bezieher, „die arbeitsfähig sind, aber noch nicht dauerhaft in die Gesellschaft und in das Erwerbsleben integriert sind“ sind nur „Grundleistungen“ vorzusehen, heißt es im Entwurf. Gestartet werden soll mit einem niedrigeren Fixbetrag, der im Gesetzesentwurf zwar noch nicht festgeschrieben ist, dem Vernehmen nach aber bei ca. 70 Prozent der vollen Höhe (also rund 860 Euro) liegen soll. Nur wer Integrations- bzw. Erwerbsbemühen nachweist, wird dann auf den vollen Betrag kommen.
Kindermehrbetrag
Nicht im Sozialhilfegesetz selbst, aber im Rahmen des Gesamtpaketes diskutiert wird auch die Frage des Kindermehrbetrages, der 2024 zuletzt erhöht wurde. Dieser soll von derzeit 700 auf 1.000 Euro erhöht werden. Diese Leistung kommt jenen Menschen zugute, bei denen sich der sogenannte „Familienbonus Plus“ aufgrund einer zu geringen Einkommensteuerbelastung nicht oder nicht vollständig auswirken kann, heißt es in den Erläuterungen zum im Rahmen …read more
Source:: Kurier.at – Politik



