Peter Pilz: Gericht kippt Verurteilung wegen Kampusch-Akten

Politik

Der frühere Nationalratsabgeordnete Peter Pilz hat am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Wien Recht bekommen. Das Gericht kippte einen Schuldspruch wegen verbotener Veröffentlichung aus dem Oktober 2024. Pilz hatte u.a. 2008 aus Disziplinarakten zum Fall Kampusch zitiert und war dafür zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt worden. Er nannte die heutige Entscheidung gegenüber der APA einen „großen Erfolg für die parlamentarische und die Pressearbeit.“

In dem erstinstanzlichen Verfahren vor zwei Jahren ging es unter anderem um Anklagepunkte, die weit über 20 Jahre zurückliegen und die verspätet verhandelt werden, weil Pilz zunächst als Mandatar für die Grünen und später für die von ihm gegründete Liste JETZT parlamentarische Immunität genossen hatte. Erst nach seinem Ausscheiden aus der Politik wurden die Ermittlungen wieder aufgegriffen. In der so genannten Spitzelaffäre, bei der es um angeblich von der FPÖ beauftragte verbotene Datenabfragen aus dem Polizei-Computer ging, hatte Pilz im Oktober 2000 ebenso aus der Amtsverschwiegenheit unterliegenden Disziplinarakten zitiert wie acht Jahre später im Zusammenhang mit Ermittlungen zum Fall Natascha Kampusch.

Da präsentierte Pilz der Öffentlichkeit ein Erkenntnis der beim Innenministerium eingerichteten Disziplinarkommission. Das sei kein Rechtsbruch, sondern Teil seiner Arbeit als parlamentarischer Abgeordneter gewesen, hatte Pilz zum Prozessauftakt ausgeführt. Der Richter sah dies jedoch anders. Die Bestimmungen würden für alle gelten, gab er zu bedenken. „Er hat sichs einfach zu einfach gemacht“, sagte Verteidiger Johannes Zink dazu in der heutigen Verhandlung.

Vorwürfe lagen teils 26 Jahre zurück

In erster Instanz war Pilz in drei von vier Punkten, darunter auch jener zur Spitzelaffäre, freigesprochen worden. Heute sah das OLG beim vierten Punkt die für einen Schuldspruch erforderliche innere Tatseite nicht als gegeben an. Im Zentrum der Verhandlung stand für Zink die Frage, ob die verbotene Veröffentlichung jeder begehen kann, oder die Verschwiegenheit nur für die Prozessteilnehmer gelte. „Nach 26 Jahren wurde mein Mandant nun freigesprochen. Das OLG ist unseren Argumenten gefolgt und hat damit Klarheit für alle JournalistInnen und Parlamentarier in Österreich geschaffen. Wichtig wäre es aber, dass der Gesetzgeber für weitere Klarheit sorgt“, so Zink zur APA.

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Für Pilz sei damit „ein Urteil, das die Arbeit der Abgeordneten bedroht hat, aufgehoben.“ Das Parlament könne nun wieder „ohne Strafdrohung die Verwaltung kontrollieren“, so der Ex-Abgeordnete. Er selbst zeigte sich erleichtert: „Damit sind alle bisherigen Verfahren, die mich betreffen, gewonnen“. Bestätigt wurde ein Freispruch vom Vorwurf der üblen Nachrede.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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