
Die Rechteinhaber der Musik von Elvis Presley haben US-Medienberichten zufolge das KI-Unternehmen Anthropic geklagt. Demnach soll die Entwicklerfirma hinter dem Chatbot Claude mehr als 270 Lieder Presleys eingespeist haben, um ihre KI-Modelle zu trainieren – ohne Zustimmung der Verwalter des musikalischen Erbes des King of Rock’n‘ Roll.
Die bei einem kalifornischen Gericht im Namen mehrerer Parteien eingereichte Klage fordert für die Urheberrechtsverletzungen Schadenersatz in Gesamthöhe von mehr als 41 Millionen US-Dollar (36,6 Mio. Euro) beziehungsweise 150.000 Dollar pro Song, berichtet die „New York Times“. Dazu zählen demzufolge ikonische Hits wie „Can’t Help Falling in Love“, „A Little Less Conversation“ und „Return To Sender“.
Copyright-Informationen entfernt
Die Verwalter von Presleys Musik werfen Anthropic zudem vor, Maßnahmen zum Schutz der Musik umgangen und Copyright-Informationen aus den Liedern entfernt oder verändert zu haben, heißt es weiter in der laut „Billboard Magazin“ am Freitag eingereichten Klageschrift. Anthropic äußerte sich auf dpa-Anfrage zunächst nicht zu den Vorwürfen, teilte der „New York Times“ aber am Sonntag mit, dass das Unternehmen den Vorwürfen widerspreche und beabsichtige, sich gegen die Klage zu verteidigen.
Bedenklicher Umgang mit Urheberrechten bei KI-Modellen
Nicht zum ersten Mal verklagen Musiklabels KI-Unternehmen wegen Diebstahls und Urheberrechtsverletzungen. Bei der jüngsten Klage handle es sich um das hochkarätigste juristische Vorgehen, das jemals im Namen eines einzelnen Musikers eingeleitet wurde, schreibt das „Billboard Magazin“ – schließlich gehe es mit Elvis um den „berühmtesten Musikkünstler aller Zeiten“. Anthropic habe sein gesamtes Geschäftsmodell in nie da gewesenem Ausmaß auf Urheberrechtsverletzungen aufgebaut, heißt es nach Angaben der US-Medien in der Klageschrift.
Auch andere Firmen wie etwa ChatGPT-Entwickler OpenAI sehen sich Vorwürfen und Klagen ausgesetzt, die die Entwicklung ihrer KI-Modelle betreffen. Die Programme müssen zunächst mit Millionen von Daten aus Büchern, Internet oder anderen Quellen trainiert werden, um auf dieser Grundlage möglichst genaue Antworten berechnen zu können.
Indes sind Rechtsfragen oft ungeklärt. KI-Firmen wie Anthropic argumentieren vor Gericht zumeist, dass der Grundsatz von „Fair Use“ (faire Nutzung) die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte abdecke, da in der Folge etwas Neues entstehe.
Source:: Kurier.at – Kultur



