Bei Terrorgefahr: Werden WhatsApp, Signal und Telegram bald überwacht?

Politik

Das Innenministerium legt einen Entwurf zur Überwachung von Messengerdiensten bei Terrorverdacht vor. Das Justizministerium ist skeptisch.

Ermittler wollen die Nachrichten von mutmaßlichen Terroristen und Spionen auf Messengerdiensten wie WhatsApp, Signal oder Telegram mitlesen und überwachen können. Das wird seit Monaten vom ÖVP-regierten Innenministerium und vom Verfassungsschutz gefordert. Nun dürfte dem grünen Justizministerium ein Gesetzentwurf vom Innenministerium vorliegen. Das berichtet das Ö1-Morgenjournal am Freitag.

Aktuell dürfen Ermittler nur „normale“ Telefonate mithören. Das Problem der Ermittler: Ein Gros der Kommunikation findet heute sowohl schriftlich als auch telefonisch über Messengerdienste statt. Der Reformvorschlag des Innenministeriums dürfte nun vorsehen, dass Ermittler die Handys und Laptops von Verdächtigen mit einem eigenen Programm hacken dürfen, wenn eine „Gefahr droht“, so Ö1. Das Programm müsse im Ausland zugekauft werden.  

„Zur erweiterten Gefahrenerforschung und vorbeugendem Schutz vor verfassungsgefährdeten Angriffen ist die Ermittlung zulässig. Doch Überwachung von Nachrichten, die verschlüsselt gesendet oder empfangen werden, durch Einbringung eines Programms in ein Computersystem eines Betroffenen unter Einsatz technischer Mittel, wenn die Erfüllung der Aufgabe durch Einsatz anderer Ermittlungsmaßnahmen aussichtslos wären“, wird in Ö1 aus dem Gesetzesentwurf zitiert. 

Laut Ö1 dürften IS-Terroristen gar über das Onlinespiel Clash of Clans kommunizieren, manche ausländische Staaten dürften dieses Spiel daher bereits gezielt überwachen. 

Wäre dadurch Massenüberwachung möglich?

Um Missbrauch der Überwachung durch Polizei und Ermittler zu verhindern, dürfte ein zweistufiges Bewilligungssystem eingeplant sein. Zuerst müsse eine Ermächtigung durch ein Dreier-Gremium aus Rechtsschutzbeauftragten im Innenminiserum erteilt werden. In einem zweiten Schritt müsse das Bundesverwaltungsgericht jeden einzelnen Fall bewilligen. „Der Direktion Staatschutz und Nachrichtendienst hat vor Beantragung der Bewilligung beim Bundesverwaltungsgericht den Rechtsschutzbeauftragten zu befassen“, wird aus dem Gesetzestext zitiert. Die DSN gehe davon aus, dass es dafür eigens spezialisierte Richter und Richterinnen geben wird müssen. 

  Putin ordnet Atomübungen an: Was das bedeutet

Um sicherzustellen, dass das Gesetz eingehalten wird, sollen neuerlich Rechtsschutzbeauftragte eingesetzt werden. Diese sollen zeitweise bei der Überwachung dabei sein und darauf achten, dass tatsächlich ausschließlich Messengerdienste überwacht werden, so Ö1. Trete nicht nach weniger Tage eine Bestätigung einer Terrorabsicht im Chat oder Telefonat ein, müsse die Überwachung wieder abgebrochen werden. 

Auch dürfe die Überwachung nur zulässig sein, wenn eine terroristische Straftat droht, auf die zumindest 10 Jahre Haft stehen oder bei Spionageverdacht. 

Grüne sind skeptisch

Auf Ö1-Anfrage zeigt sich das Grüne Justizministerium skeptisch. Das Justizministerium lehne „das Offenlassen und bewusste Ausnutzen von Sicherheitslücken auf den Handys von Bürgerinnen und Bürgern durch den Staat ab“. Denn diese Sicherheitslücken könnten auch Terroristen und aggressive Staaten für Spionage, Planen von Anschlägen oder das Stehlen von Bank- und Gesundheitsdaten nutzen. Dem widerspricht der DSN gegenüber Ö1. Ihr Argument: Es würden keinen Lücken geöffnet oder gelassen. Vielmehr gebe es diese Lücken schon und werden bereits von Kriminellen und Staaten zur Terrorvermeidung genutzt. Auch würden diese Lücken von den Betreibern und Herstellern laufend geschlossen. Allerdings sei die Frage, auf welchem anderen Weg als über das Handy verschlüsselte Daten abgefangen werden könnten. 

Vor der Nationalratswahl im Herbst gehe sich aber eine koalitionäre Einigung ohnehin nicht aus, so Ö1.  

…read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

(Visited 1 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.