Bundesheer: Reform der Wehrpflicht verursacht Kosten in Milliardenhöhe

Politik

Die auf den Weg gebrachte Reform der Wehrpflicht wird das Budget bis 2031 mit rund einer Milliarde belasten. Den größten Anteil macht laut der wirkungsorientierten Folgenabschätzung zum kürzlich in Begutachtung geschickten Regierungsentwurf der Wehrdienst aus.

Vergleichsweise gering sind die Mehrkosten für die Verlängerung des Zivildienstes auf elf Monate, die zunächst freiwillig erfolgt und sich dann wohl ab 2029 verpflichtend zu Buche schlägt.

Reform der Wehrpflicht: Kosten von rund einer Milliarde Euro

Die Kostenabschätzung zum geplanten Wehrdienstreformgesetz sieht für die Jahre 2027 bis 2031 Gesamtausgaben von rund 984,6 Mio. Euro vor. Die jährlichen Nettoausgaben steigen von rund 17,5 Mio. Euro im Jahr 2027 auf 209 Mio. Euro 2028, 244,2 Mio. Euro 2029, 246,2 Mio. Euro 2030 und auf 267,8 Mio. Euro im Jahr 2031.

Der vergleichsweise geringe Aufwand im ersten Jahr erklärt sich damit, dass das Inkrafttreten für 1. Jänner 2027 vorgesehen ist. Somit betrifft die neue Regelung erst Rekruten, die nach diesem Datum die Stellung absolvieren.

Ein wesentlicher Teil der Mehrkosten entsteht durch die Verlängerung und Intensivierung der Wehrdienstausbildung sowie die verstärkte Einbindung der Miliz. Die Reform sieht bekanntlich einen sechsmonatigen Grundwehrdienst mit anschließender einmonatiger Truppenausbildung und insgesamt 60 verpflichtenden Milizübungstagen in weiterer Folge vor.

Die Berechnungen gehen von jährlich rund 15.500 Wehrpflichtigen aus. Bis 2032 soll die Mobilmachungsstärke des Bundesheeres damit auf 75.000 Personen anwachsen.

Ausgaben für militärischen Betrieb und Ausbildung steigen

Dabei entfallen die größten Ausgabenposten – wie zu erwarten – auf den laufenden militärischen Betrieb und die Ausbildung. Zu den großen Posten zählen unter anderem die Ausbildungsmunition, die sich künftig jährlich mit rund 50 Mio. Euro zu Buche schlagen wird, sowie die Besoldung von Grundwehrdienern und Zeitsoldaten mit rund 53 bis 58 Mio. Euro pro Jahr.

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Schließlich ist geplant, den Sold für Wehrpflichtige im Grundwehrdienst und im Wehrdienst als Zeitsoldat auf 1.000 Euro zu erhöhen. Mehr Mittel müssen freilich auch für Instandhaltung, Bekleidung, Verpflegung und Betriebsmittel in die Hand genommen werden. Hinzu kommen auch Kosten für Milizübungen und Anerkennungsprämien zur Gewinnung zusätzlicher Milizkader.

Dagegen machen sich die eingepreisten Aufwendungen für den Zivildienst vergleichsweise gering aus. Die geplante Novelle des Zivildienstgesetzes sieht vor, diesen von neun auf elf Monate zu verlängern, verpflichtend dann, wenn sich zu wenige Rekruten für den Wehrdienst finden.

Zunächst ist die Verlängerung aber nur auf freiwilliger Basis, und zwar in den Jahren 2027 und 2028. Sollte aber die Latte von 13.875 Grundwehrdienern unterschritten werden, wovon alle Experten bereits im Jahr 2027 ausgehen, wird der Zivildienst verpflichtend ab 2029 verlängert.

Für die Phase der freiwilligen Inanspruchnahme in den Jahren 2027 und 2028 werden die Zusatzkosten auf jeweils rund 1,6 Mio. Euro geschätzt. Ab Greifen der verpflichtenden Verlängerung 2029 entstehen dann jährliche Mehrkosten von 7,3 Mio. Euro für die Jahre 2029 bis 2031.

Insgesamt belastet die Wehrdienstreform also den Bundeshaushalt bis 2031 mit rund einer Mrd. Euro. Eine interne Evaluierung ist für 2032 vorgesehen. Dabei soll insbesondere überprüft werden, ob die angepassten Wehrrechtsnormen den militärischen Anforderungen entsprechen und genügend ausreichend ausgebildete Wehrpflichtige für die Landesverteidigung zur Verfügung stehen, heißt es.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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