Der Versuch, eine „unliebsame“ Anwältin im U-Ausschuss loszuwerden

Politik

Die Opposition im U-Ausschuss hat eine neue Lieblingsfeindin – keine Politikerin, keine Beamtin, sondern eine Anwältin: Linda Poppenwimmer. Sie hat schon einige Polizisten begleitet, die zur Causa Pilnacek aussagen mussten, und soll ab 18. Juni wieder dabei, wenn die Polizeispitze geladen ist.

Nun wurde ihr eigener Name auf die Ladungsliste gesetzt – auf Verlangen der FPÖ (und mit Unterstützung der Neos). Das könnte laut Verfahrensordnung schon ausreichen, dass sie als Vertrauensperson künftig ausgeschlossen wird. Unabhängig davon, ob sie dann tatsächlich geladen wird oder nicht. 

Methoden wie in „Unrechtsstaaten“

Poppenwimmer sieht darin einen „Missbrauch“. Schließlich müsse gerade Neos-Mandatarin Sophie Wotschke (die selbst die Anwaltsprüfung absolviert hat) wissen, dass eine solche Befragung völlig sinnlos wäre. Es geht laut Verlangen um ihre Wahrnehmungen als Rechtsanwältin zur Causa Pilnacek – diese fallen aber unter das Anwaltsgeheimnis. 

Die Ladung diene nur dem Zweck, sie als Vertrauensperson zu verhindern, meint Poppenwimmer: „Unliebsame Anwälte hinauszuschießen, das kennen wir nur aus Unrechtsstaaten.“

Anwaltskollege Otto Dietrich (er hat u. a. Ex-ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz verteidigt) springt ihr bei: Die Ladung sei ein „leicht durchschaubares, billiges Manöver“. Und weiter: „Ich finde so ein Verhalten in einem Rechtsstaat unwürdig. Gegenüber der Rechtsanwältin, aber auch gegenüber den Auskunftspersonen, weil damit verhindert werden kann, dass sie die Anwältin, der sie vertrauen, beiziehen, und sie so an ihren Rechten geschädigt werden können.“

Tomaselli musste Äußerungen klarstellen

Poppenwimmer vertritt eine Polizistin im Medienprozess gegen Ex-Politiker und Buchautor Peter Pilz. Die Tatsache, dass sie im Auftrag des Innenministeriums Polizisten vor deren U-Ausschuss-Auftritt rechtlich berät, irritierte u. a. Nina Tomaselli, was sie in einer TV-Sendung recht deftig zum Ausdruck brachte. Poppenwimmer klagte – und nach einer Verhandlung veröffentlichte die Grün-Mandatarin nun eine „Klarstellung“: Sie stelle die Eignung der Anwältin nicht infrage und habe ihr auch nicht unterstellen wollen, sie habe „unzulässig Auskunftspersonen beeinflusst“.

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Zu einem Eklat kam es in der U-Ausschuss-Sitzung am 7. Mai: Neos-Mandatarin Wotschke kritisierte, Poppenwimmer mische sich zu sehr ein. Schon da wurde ein Ausschluss diskutiert, Vorsitzender Walter Rosenkranz (FPÖ) sah aber keinen Grund.

Unterstützung von FPÖ-Anwalt

Poppenwimmer ist nun wild entschlossen, es darauf ankommen zu lassen: Ab 18. Juni sind der nö. Landespolizeidirektor Franz Popp, Bundespolizeidirektor Michael Takacs und Franz Popp, Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, geladen. Die Anwältin wird sie begleiten und abwarten, ob die Mandatare ihren Ausschluss beantragen – mit Verweis darauf, dass sie ja selbst geladen werden könnte.

Wenn das passiert, will sie anbieten, sich sofort einer Befragung zu stellen. Wenn sie schon da ist, warum denn nicht? Der Clou: Sollte sie befragt werden, dann kann sie im Anschluss wieder als Vertrauensperson eingesetzt werden. Als ihre Vertrauensperson steht ihr dem Vernehmen nach übrigens ein FPÖ-Anwalt bereit.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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