Kopftuchverbot für unter 14-Jährige: Was jetzt gilt

Politik

Mit Schulstart – im Osten am 7., im Westen am 14. September – gilt in Österreichs Schulen ein Kopftuchverbot für unter 14-Jährige. Die Regierung will Mädchen in ihrer Entwicklung schützen, Gegner des Verbots bezeichnen es als rassistisch und muslimfeindlich. Worum es geht – und was ab Montag zu beachten ist:

Was genau ist verboten?

Laut Paragraf 43a „Schutz der kindgerechten Entwicklungs- und Entfaltungsfreiheit“ im Schulunterrichtsgesetz ist es Schülerinnen bis zum 14. Lebensjahr untersagt, ein Kopftuch, „welches das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“, zu tragen. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, für die Befolgung des Verbots zu sorgen, heißt es weiter.

Wo gilt das Verbot – und wo nicht?

In öffentlichen und privaten Schulen. Außerhalb – bei Ausflügen bzw. im dislozierten Unterricht – dürfen Mädchen weiterhin Kopftuch tragen. Das liege daran, dass „die Abgrenzung von Schulraum und öffentlichem Raum rechtlich schwierig gestaltet“ sei, wird im Bildungsministerium erklärt.

Was passiert, wenn ein Mädchen mit Kopftuch in die Schule kommt?

Eine Lehrkraft habe das Kind „respektvoll und vertraulich“ aufzufordern, das Kopftuch abzunehmen, wird im Ministerium erklärt. Kommt das Kind dem nicht nach, dann sei dies zu melden. Die Schulleitung habe dann weitere Schritte zu veranlassen, diesmal mit den Erziehungsberechtigten.

Darf ein Lehrer einem Mädchen das Kopftuch abnehmen?

Nein. Die betroffene Schülerin müsse auch „selbstverständlich weiterhin am Unterricht teilnehmen“, wird im Ressort erklärt.

Und was passiert dann?

Nach dem ersten Verstoß führt die Schulleitung ein klärendes Gespräch mit der betroffenen Schülerin und deren Erziehungsberechtigten.

Beim nächsten Verstoß wird die Bildungsdirektion verständigt, die dann ein weiteres verpflichtendes Gespräch führt und ergründet, warum das Kopftuch trotz Verbots getragen wurde.

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Beim dritten Verstoß – auch wenn dieser an einer anderen Schule stattfindet – wird die Kinder- und Jugendhilfe eingeschaltet. Ab diesem Punkt können die Verwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate) auch eine Geldstrafe verhängen.

Wie hoch sind die Geldstrafen?

In einem Verwaltungsstrafverfahren, das in letzter Konsequenz eingeleitet wird, können Geldstrafen von 150 bis 800 Euro verhängt werden. Wird die Strafe nicht bezahlt, dann droht eine Ersatzfreiheitsstrafe.

Was bezweckt die Regierung mit dem Kopftuchverbot?

„Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Schülerinnen und Schüler im Sinne des Kindeswohls sicherzustellen und insbesondere die Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und Sichtbarkeit von Mädchen zu fördern“, steht gleich im ersten Satz des Gesetzestextes.

Das bekräftigte Jugendministerin Claudia Bauer (ÖVP) am Mittwoch in der „ZiB 2“: „Sobald ein Mädchen ein Kopftuch trägt, wird es unsichtbar“ (mehr dazu hier). Ab dem 14. Lebensjahr beginnt die Religionsmündigkeit – ab diesem Zeitpunkt können Mädchen die bewusste Entscheidung treffen, ob sie ein Kopftuch tragen wollen oder nicht.

Was sagen die Kritiker?

Beim Beschluss im Dezember 2025 gab es kritische Stimmen, die darauf hingewiesen haben, dass der Verfassungsgerichtshof schon einmal ein Kopftuchverbot aufgehoben hat, weil es gegen den Gleichheitssatz verstoßen und die Religionsfreiheit verletzt hat. Auch das neue Gesetz zielt explizit auf den Islam ab.

Ümit Vural, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft, ist überzeugt, dass es verfassungswidrig ist, und zeigte zuletzt Verständnis für Eltern, die sich zusammenschließen und dem Verbot widersetzen.

Die Initiative „Schule brennt“, die Sozialistische und der kommunistische Jugend haben unterdessen Lehrkräfte zum Boykott aufgerufen, eine andere Initiative gibt auf Instagram Tipps, wie sie das Verbot umgehen können. …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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