
Alljährlich erinnert der Equal Pay Day an die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen quer durch alle Branchen. Und heuer auch daran, dass Österreich das Problem längst hätte angehen müssen. Die Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz ist bereits Anfang Juli, also vor vier Monaten, abgelaufen.
Ein schwacher Trost: Österreich ist bei Weitem nicht der einzige säumige EU-Mitgliedsstaat. Bisher haben nur fünf Länder (Italien, Litauen, Malta, Slowakei, Griechenland) die EU-Richtlinie in nationales Recht gegossen.
Korinna Schumann (SPÖ) hat ihren Entwurf im Juni nach 30 Verhandlungsrunden mit den Sozialpartnern in die Koordinierung geschickt. „Wenn es nach mir ginge, wären wir schon fertig“, sagt die SPÖ-Sozialministerin, die auf Rückmeldungen der Koalitionspartner ÖVP und Neos wartet.
Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und ÖVP-Wirtschaftsbund haben sich bereits kritisch geäußert – sie befürchten zusätzliche Bürokratie und Kosten. Ähnlich die Neos, die „zurück an den Start“ wollen.
Für Schumann ist die pinke Haltung „unverständlich“, wie sie sagt – gerade die Neos hätten sich Transparenz auf die Fahnen geschrieben. „Wenn es um Transparenz bei Arbeitnehmern und bei Frauen geht, scheint diese plötzlich nicht mehr so wichtig zu sein.“
Zum Equal Pay Day erneuert sie ihren Appell: „Die Umsetzung der Richtlinie ist eine Chance, bestehende Ungleichheiten sichtbar zu machen und faire Kriterien für die Bezahlung zu etablieren.“
„Fairness überprüfbar“
Ihr Entwurf sieht vor, dass Arbeitnehmer erfahren, wie hoch die durchschnittliche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit im Unternehmen ist. Einzelne Gehälter werden nicht offengelegt. Wer sein Gehalt preisgeben will, soll das künftig tun können: Verschwiegenheitsklauseln, die es vereinzelt gibt, sollen künftig unzulässig werden.
Vor einer Anstellung müssen Unternehmen offenlegen, welches Einstiegsgehalt und welche Spanne für eine Stelle vorgesehen sind – was Bewerbern bei den Gehaltsverhandlungen helfen soll. Umgekehrt dürfen Arbeitgeber aber nicht fragen, wie viel jemand im früheren Anstellungsverhältnis verdient hat.
Und: Unternehmen ab 100 Beschäftigten müssen Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen analysieren und einen Bericht abliefern.
Schumann will mit der Richtlinie „Fairness überprüfbar“ machen und damit die Rechte der Beschäftigten stärken. Das sei kein „Misstrauensvotum gegen die Unternehmen“, sondern ein Modernisierungsschritt für einen Arbeitsmarkt des 21. Jahrhunderts. Transparenz mache einen Arbeitgeber auch attraktiver im Wettbewerb um Fachkräfte. „Wir wollen weg vom Prinzip: ’Über Geld spricht man nicht’, und hin zu einer offenen und fairen Gesprächskultur in den Betrieben.“
„Zwangsgeld“ pro Tag
Die Zeit drängt: Dem Vernehmen nach hat die EU-Kommission bei säumigen Ländern bereits informell nachgefragt, wie weit sie mit der Umsetzung sind. Bei einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) drohen hohe Strafzahlungen.
Rund 2,5 Millionen Euro beträgt der Mindestpauschalbetrag. Zusätzlich kann ein „Zwangsgeld“ von mehreren Tausend Euro verhängt werden, das jeden Tag bis zur vollständigen Umsetzung anfällt.
Source:: Kurier.at – Politik



