Muss ich mich an den Kosten für den Energieausweis beteiligen?

Wirtschaft

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Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises geht und wer diese zu tragen hat.

FRAGE: Ich bin  Wohnungseigentümer. In der Jahresabrechnung sind  die Kosten für einen Energieausweis ausgewiesen.

Ein Eigentümer hat Fenster getauscht, für die  Förderung brauchte  er den Energieausweis. Hätte die Verwaltung die Zustimmung aller Miteigentümer einholen müssen?  

Sigrid Räth: Der Hausverwalter ist grundsätzlich verpflichtet, einen Energieausweis vorrätig zu halten, der nicht älter als zehn Jahre ist. Davon abweichend kann mit Mehrheitsbeschluss festgelegt werden, dass kein Energieausweis eingeholt werden soll. Liegt ein solcher Mehrheitsbeschluss nicht vor, hat der Energieausweis vorhanden zu sein.

Jeder Miteigentümer hat das Recht, eine Kopie des Energieausweises anzufordern. Der Energieausweis ist auch bei Verkauf oder Vermietung einer Wohnung erforderlich. 

In der gegenständlichen Konstellation ist davon auszugehen, dass der Energieausweis angefordert wurde und der Hausverwalter bei der Gelegenheit entdeckt hat, dass der Energieausweis schon älter ist.  

Es ist also rechtens, dass der Energieausweis erstellt wurde. Die Zustimmung der übrigen Miteigentümer ist dafür nicht erforderlich. Somit ist die Belastung aller Miteigentümer mit den Kosten des Energieausweises berechtigt. 

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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