Sozialhilfe: Kinder-Mindestsätze und Integrationsbeihilfe geplant

Politik

Die von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) geplante Reform der Sozialhilfe soll Fixsätze für Erwachsene, Mindestsätze für Kinder und eine engere Verknüpfung mit Integrations- und Arbeitsmarktmaßnahmen bringen. Das geht aus Unterlagen zu dem an ÖVP und Neos zur Abstimmung ergangenen Entwurf hervor, die der APA vorliegen. Vorgesehen ist etwa eine zweistufige Integrationsbeihilfe bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Für Menschen mit Behinderung kommt mehr Schutz.

Ziel sei eine Sozialhilfe, die österreichweit einheitlich funktioniere, ein verlässliches sowie treffsicheres soziales Sicherheitsnetz gewährleiste und zugleich verfassungs- und EU-rechtlich halte, so die Argumentation zum Entwurf des SPÖ-geführten Ministeriums. Verwiesen wird auf bisherige VfGH-Entscheidungen, der etwa die Höchstsätze für Kinder und die unmittelbare Verknüpfung der vollen Sozialhilfe mit Sprachkenntnissen aufgehoben hat. Der Entwurf liegt noch nicht öffentlich auf, er wurde vergangene Woche zur Abstimmung an die beiden Koalitionspartner der SPÖ übergeben. Zumindest aus der Wiener ÖVP hat es bereits Kritik daran gegeben, weil der SPÖ-geführten Bundeshauptstadt weiter erlaubt werde, bei den Leistungen nach oben auszuscheren.

Zuschläge für Integration

Vorgesehen ist mehr Einheitlichkeit, unter anderem mit Fixsätzen bei den Leistungen für Erwachsene in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes. Sonderzahlungen (also der 13. und 14. Bezug) sollen bundesweit anrechnungsfrei bleiben. Mit Integrationszuschlägen soll eine rasche Anbindung an den Arbeitsmarkt gewährleistet werden. Der erste davon soll über einen Pflichtschulabschluss oder einen Nachweis über Deutscherwerb und Wertevermittlung erreicht werden. Ein zweiter Zuschlag ist vorgesehen, wenn eine voll versicherungspflichtige Beschäftigung von bereits 13 Wochen ausgeübt oder an einer Maßnahme des Arbeitsmarktservice (AMS) teilgenommen wurde.

Betont wird, dass diese Bedingungen nicht von allen Sozialhilfebeziehern erfüllt werden müssen. Menschen mit Behinderungen, Kinder, Personen mit Betreuungspflichten oder solche im Regelpensionsalter sollen ausgenommen werden.

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Rückkehr zu Mindestsätzen für Kinder

Bei Kindern will Schumann zu bundesweiten Mindestsätzen zurückkehren, die sich an bestehenden Regelungen in den Ländern orientieren. Dabei soll der Kinderrichtsatz zweigeteilt werden, und zwar in eine Geldleistung und eine Sachleistung, jeweils mit einem Mindestsatz. Letztere soll über eine Sachleistungskarte als App abgewickelt werden. Sie soll Teil der Sozialleistung sein und damit auch Kindern in Familien zustehen, in denen die Erwachsenen nicht arbeiten können oder vom Einsatz als Arbeitskraft ausgenommen sind.

Für Familien, die wenig verdienen, aber über der Sozialhilfegrenze liegen, soll es künftig eine sogenannte Teilhabekarte geben. Diese soll Zugang zu Produkten wie Schul-, Sport- oder Hygieneartikeln bringen, aber auch zu Dienstleistungen wie Lernunterstützung, Ferien- und Freizeitaktivitäten oder Vereinen. Dafür sind ab 2027 Offensivmittel von 60 Mio. Euro jährlich vorgesehen. Zusätzlich will das Sozialministerium den Kindermehrbetrag von 700 auf 1.000 Euro erhöhen.

Auch für Menschen mit Behinderungen sollen Verbesserungen kommen, etwa durch einen doppelten Vermögensfreibetrag. Therapeutische Taschengelder und ähnliches sollen nicht mehr angerechnet werden, und bis zum 25. Geburtstag müssen Eltern nicht mehr auf Unterhalt geklagt werden.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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