Einigung: Pilz muss Vorwürfe gegen Ex-Kripo-Beamten unterlassen

Politik

In einem der Rechtsstreits um die Aktivitäten von Ex-Grünen-Politiker Peter Pilz gibt es jetzt eine Einigung: Der Verlag Zackmedia, in dem Pilz‘ Buch „Der Tod des Sektionschefs“ erschienen ist, hat mit dem ehemaligen Kripo-Beamten Hannes F. einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. 

Demnach dürfen zentrale Punkte, die Autor Pilz in seinem Buch behauptet und darauf sein Narrativ aufgebaut hat, nicht mehr geäußert werden. 

Dabei geht es unter anderem darum, F. habe Gegenstände des Verstorbenen rechtswidrig an sich genommen, Durchsuchungen durchgeführt und sei Teil eines „polizeilichen Putztrupps“.

„Schwerste Vorwürfe ohne belastbare Beweise“

F. wird heute, Dienstag, im Pilnacek-U-Ausschuss als Auskunftsperson befragt. Er ist mittlerweile nicht mehr beim Landeskriminalamt NÖ, das damals für die Ermittlungen zuständig war. 

ÖVP-Fraktionschef Andreas Hanger sieht den gerichtlichen Vergleich, den F. nun mit Zackmedia geschlossen hat als „massiven Rückschlag für die über Monate aufgebaute Skandalisierungs- und Verschwörungskampagne von Peter Pilz und der FPÖ rund um die Causa Pilnacek“. 

Und weiter: „Der gerichtliche Vergleich zeigt schwarz auf weiß, was wir seit Monaten sagen: Schwerste Vorwürfe wurden öffentlich verbreitet, ohne dass dafür belastbare Beweise vorgelegt werden konnten. Dort, wo rechtliche Verantwortung übernommen werden muss, werden genau diese Behauptungen plötzlich nicht mehr aufrechterhalten.“

Hanger nimmt auch die FPÖ in die Pflicht, die den U-Ausschuss eingesetzt hat: „Die FPÖ hat die von Peter Pilz aufgebauten Erzählungen politisch dankbar übernommen und monatelang zur Skandalisierung staatlicher Institutionen genutzt. Statt seriöser Aufklärung gab es permanente Unterstellungen, Misstrauen gegenüber Polizei und Justiz sowie die bewusste Befeuerung von Verschwörungstheorien.“

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Urteil zu Buch-Einziehung noch nicht rechtskräftig

Ausgangspunkt des Vergleichs war eine zivilrechtliche Klage von Hannes F. beim Handelsgericht. Zuvor hatte F. schon in einem Medienverfahren am Straflandesgericht wegen übler Nachrede rechtskräftig 8.000 Euro zugesprochen bekommen. In dem Verfahren ging es um Berichte mit Vorwürfen gegen F., die auf zackzack.at veröffentlicht worden waren. 

Rund um das Buch gab es einen weiteren Medienprozess am Straflandesgericht: Im Dezember 2025 wurde Zackmedia verurteilt und sollte Schadenersatz in Höhe von in Summe 57.000 Euro zahlen sowie das Buch vom Markt nehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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