Klimagesetz: Ökonomen wollen auch die Länder zur Kasse bitten

Politik

Die Bundesregierung hat sich am vergangenen Freitag auf ein Klimagesetz verständigt, das bis 2040 Klimaneutralität festschreibt und in den kommenden Tagen vorliegen soll; ein Klimafahrplan mit sektoralen Zuständigkeiten (etwa Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft) soll aber erst bis Ende 2027 folgen. 

Nun liegt dazu ein offener Brief von 21 Ökonominnen und Ökonomen mehrerer Universitäten vor, initiiert von Sigrid Stagl (WU Wien). Unterzeichnet haben unter anderem Karl Steininger (Uni Graz), Michael Getzner (TU Wien), Karl Aiginger (WU/WIFO em.) und Helga Kromp-Kolb (Boku). Adressiert ist er nicht nur an Bundeskanzler und Parlamentsparteien, sondern auch ausdrücklich an die Landeshauptleute.

„Die Sanktion existiert bereits“

Österreich, so erklären die Forscher, ist bis 2030 jetzt schon unionsrechtlich verpflichtet, die Emissionen außerhalb des Industrie-Emissionshandels die Treibhausgase um 48 Prozent gegenüber 2005 zu senken. Wird dieses Ziel verfehlt, müssen Verschmutzungsrechte anderer Mitgliedstaaten zugekauft werden. Nach einer Langfristprognose des Finanzministeriums wird das bis zu 2,9 Milliarden Euro kosten, zuzüglich acht Prozent Aufschlag auf die Fehlmenge im Folgejahr.

Die Wissenschaftler argumentieren, dass folglich Sanktionen bereits existieren, offen sei lediglich, wen diese treffen. 

Jedoch verzichte ein Gesetz ohne innerstaatliche Konsequenzen nicht auf die Strafe, nur verbleibt diese beim Bund und nicht bei den Ländern, also bei jener Ebene, die ihren Beitrag nicht erbracht habe. 

Ökonomisch nennen die Wissenschaftler das eine „Externalisierung im Bundesstaat“. Denn wesentliche Bereiche wie Raumordnung, Flächenwidmung, Baurecht, Heizungsrecht, Wohnbauförderung, Verkehr und vor allem der Energiebereich sind Kompetenz der Länder, nicht des Bundes.

80 zu 20 – egal, wer das Ziel reißt

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Für die Kosten des Zertifikatsankaufs gibt es zwischen Bund und Ländern bereits im Bund-Länder-Finanzausgleich einen Aufteilungsschlüssel von 80 zu 20. Ökonomisch sei das aber unbefriedigend, finden die Wissenschaftler, weil die Regelung pauschal wirke: Der Beitrag einer Gebietskörperschaft zur Zielverfehlung habe keinen Einfluss darauf, was sie zu tragen habe.

Damit entstehe laut Brief kein Anreiz für jene Ebenen, die über Verkehrsinfrastruktur, Bauordnung und Raumordnung entscheiden – also für die Länder. Ein Land, das Zersiedelung zulässt oder den öffentlichen Verkehr nicht ausbaut, verschlechtert die nationale Bilanz, trägt aber denselben Anteil wie ein Land, das seine Ziele erreicht.

Die Ökonomen regen daher an, den Schlüssel um eine verursachungsbezogene Komponente zu ergänzen, sodass die Kostenlast mit der Zielerreichung der einzelnen Ebene variiert. Das sei „der wirksamste verfügbare Anreizmechanismus“ und komme ohne neue Eingriffsbefugnisse des Bundes aus.

Politisch heikel

Wie schwierig das wird, zeigt der Blick auf die Landkarte: Die FPÖ, die das Ziel Klimaneutralität 2040 ablehnt, sitzt in fünf von neun Landesregierungen: In der Steiermark stellt sie mit Mario Kunasek den Landeshauptmann, in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg ist sie Juniorpartner der ÖVP. Raumordnung und Bauordnung – jene Materien, an denen der Brief die Verursachung festmacht – sind Landeskompetenz. Hinzu kommt, dass eine Änderung des Schlüssels in den Finanzausgleich fällt, wo die Länder traditionell über Parteigrenzen hinweg geschlossen auftreten.

Der Brief selbst nennt freilich weder Parteien noch einzelne Länder, sondern argumentiert, dass zahlen soll, wer (nicht) entscheidet.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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