Oberster Verwaltungsrichter: „Arbeite mit Schriftsätzen, nicht mit der Glaskugel“

Politik

Der Verwaltungsgerichtshof feiert heuer sein 150-jähriges Bestehen. Präsident ist seit Herbst 2025 Albert Posch.

KURIER: Wie steht der VwGH zum runden Jubiläum da?

Albert Posch: Insgesamt sehr gut. Am Gerichtshof wird hochprofessionell gearbeitet. 2025 wurden 6.175 Verfahren abgeschlossen, in einer durchschnittlichen Dauer von 5,4 Monaten. Aufholbedarf haben wir bei der Digitalisierung. Als ich das Amt angetreten habe, gab es hier keinen Zugang zu den elektronischen Rechtsdatenbanken. Das konnte ich rasch ändern. Im Herbst steigen wir auf einen authentischen elektronischen Akt um. Derzeit haben wir eine hybride Form mit Papierakten.

Es gibt noch Papierakten?

Ja (deutet auf einen Stapel am Regal). Insbesondere die Senatsarbeit erfolgt auf Papier. Wir bekommen auch noch viele Akten der Verwaltungsgerichte in Papierform. Da sind wir aber alle bestrebt und arbeiten daran, das zu ändern.

Gerichte und Verwaltung sind 2026 noch nicht volldigitalisiert, gleichzeitig redet die Regierung davon, bis 2029 großflächig Personal durch Künstliche Intelligenz zu ersetzen. Wie realistisch ist das?

Die KI verändert alle Lebensbereiche, so auch unsere Arbeit. Sie kann uns bei der Recherche unterstützen, Übersetzungen oder in Zukunft Zusammenfassungen von komplexen Sachverhalten liefern. Klar ist, dass der Mensch bei richterlichen Entscheidungen nicht ersetzbar ist.

Anwälte nutzen KI viel intensiver. Entsteht eine Schieflage?

Wir merken natürlich, dass immer mehr KI-generierte Schriftsätze übermittelt werden. Das ist an sich nicht verwerflich, aber entscheidend ist, dass Inhalte niemals unkontrolliert übernommen werden. Wir haben vereinzelt damit zu kämpfen, dass Judikatur und Literatur falsch zitiert wird oder gar nicht existiert. Das sind teils sehr lange Schriftsätze, die theoretisch mit einem Knopfdruck erzeugt werden können, und wir sind dann tage- und wochenlang damit beschäftigt, jedes einzelne Zitat zu kontrollieren.

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Wie könnte man das lösen?

Entscheidend sind ein achtsamer Umgang und Transparenz. An dieser Stelle ist auch die Anwaltscommunity gefordert. Auf Gerichtsseite könnten Tools helfen, die KI-generierte Inhalte erkennen.

Was planen Sie in Sachen Transparenz?

Das Informationsfreiheitsgesetz hat einen echten Transparenzschub gebracht. Wir sind – wie viele Institutionen – verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv zu veröffentlichen. Mir geht es insgesamt darum, dass der VwGH nicht als abgehobene Institution wahrgenommen wird, sondern sichtbar und nahbar ist. Deshalb werden wir das Haus erstmals zum Nationalfeiertag für Besucher öffnen.

Im Zuge der Infofreiheit sind der VwGH und der VfGH bei Revisionen die letzte Instanz. Wie viele Fälle haben Sie?

Wir haben bereits 30 Entscheidungen zum Informationsfreiheitsgesetz getroffen, weitere rund 50 Revisionen sind anhängig. Künftig dürften es mehr werden. Der VfGH hat im Juni die Zuständigkeiten abgegrenzt: Er prüft nur schwere Fehler, wenn das Informationsfreiheitsgesetz in denkunmöglicher Weise angewendet wurde. Wir sind in Zukunft also der primäre Transparenzgerichtshof.

Wie sind Ihre Erfahrungen nach einem Jahr? Braucht das Gesetz Nachbesserungen?

Die Infofreiheit hat Österreich transparenter gemacht, ohne das Kind mit dem Bade auszuschütten. Jetzt sollten wir die Gerichte weiterarbeiten lassen. Bisher sehe ich keinen unmittelbaren legistischen Anpassungsbedarf.

Und kam der große Ansturm auf die Behörden, der prognostiziert worden war?

Es gibt sehr viele Verfahren, soweit ich das überblicke aber nicht überbordend. Spannend ist, dass allein die Aufmerksamkeit um das Thema dazu geführt hat, dass viele Bürger Informationen begehrt haben, die sie schon vorher, durch die Auskunftspflicht, bekommen hätten.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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