500-Gramm-Regel bei Totgeburten: Bauer fordert nach OGH-Urteil Gesetzesänderung

Politik

Familienministerin Claudia Bauer (ÖVP) will die Regelungen für den Mutterschutz ändern. Anlass ist der Fall einer Selbstständigen, deren Schwangerschaftsverlust ein Fall für den Obersten Gerichtshof (OGH) wurde.

Derzeit gilt in Österreich: Bei einer Totgeburt haben betroffene Mütter vollen Anspruch auf zwölf bis maximal 16 Wochen Wochengeld nach der Entbindung – und auch auf Mutterschutz. Bei einer Fehlgeburt besteht kein Anspruch, Betroffene gehen zumeist in den Krankenstand. Ob es sich um eine Tot- oder Fehlgeburt handelt, definiert das Hebammengesetz über eine Gewichtsgrenze: Ab 500 Gramm gilt ein Ungeborenes als Totgeburt, darunter als Fehlgeburt.

Belastung „vergleichbar mit 500 Gramm Geburtsgewicht“

Im Fall der Selbstständigen wurde der Antrag auf Wochengeld aufgrund eines Geburtsgewichts unter 500 Gramm abgelehnt. Konkret lag ein embryopathischer Schwangerschaftsabbruch – ein Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer schweren körperlichen oder geistigen Schädigung des Ungeborenen – vor. Das Geburtsgewicht des toten Kindes betrug 362 Gramm. 

Am 25. August hat der OGH entschieden, dass ein Geburtsgewicht unter 500 Gramm einen Anspruch auf Wochengeld nicht automatisch ausschließt – und dieses der Frau im erwähnten Fall zusteht. 

Begründung: „Im Anschluss an die Geburt befand sich die Klägerin im Wochenbett, sie hatte etwa für einen Monat lang Wochenfluss und musste abstillen. Sie benötigte mehrere Wochen, um sich von den physischen und psychischen Belastungen der Schwangerschaft und der Geburt zu erholen. Diese waren vergleichbar mit den Belastungen einer Schwangerschaft und dem Gebären eines Kindes mit einem Geburtsgewicht von über 500 Gramm.“

Bauer pocht auf Regelung wie in Deutschland

Bauer sieht sich durch das OGH-Urteil bestätigt: „Die Folgen eines Schwangerschaftsverlusts lassen sich nicht in Gramm messen. Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für die Würde, den Schutz und die rechtliche Absicherung betroffener Mütter.“ Das Urteil setze zwar einen wichtigen rechtlichen Maßstab, die ÖVP-Ministerin ortet dennoch „dringenden gesetzlichen Klarstellungsbedarf“. 

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Sonst seien weitere Einzelfallprüfungen nötig, was zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Sozialversicherungsträger bedeute – und eine Mehrbelastung für Betroffene sei. „Jetzt sind alle zuständigen Ressorts gefordert, rasch eine klare und rechtssichere Lösung vorzulegen“, betont Bauer. „Wir müssen den gestaffelten Mutterschutz nach einem Schwangerschaftsverlust samt Wochengeld möglichst schnell gesetzlich verankern.“

Wie könnte dieser aussehen? Bauer pocht auf eine Regelung wie in Deutschland, wo der gestaffelte Mutterschutz 2025 eingeführt wurde. 

Ab der 13. Schwangerschaftswoche beträgt dieser zwei Wochen, ab der 17. dann sechs und ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen. Dadurch, so Bauer, werde die Schutzfrist stärker an der „tatsächlichen körperlichen und psychischen Belastung“ ausgerichtet.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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