Gefängnisse in Österreich: „Die Situation ist katastrophal!“

Politik

Mit einem dramatischen Appell wandte sich das Netzwerk Kriminalpolitik an die Öffentlichkeit. Die Situation in Österreichs Gefängnissen wird als „katastrophal“ beschrieben. Es ist bereits an der „Rechtskonformität des Strafvollzugs zu zweifeln, so angespannt war’s noch nie“, urteilt der renommierte Kriminologe Wolfgang Gratz.

Gratz kennt das System seit Jahrzehnten und beschreibt eine befremdliche Situation: Die Haftbedingungen seien schlecht, die Inhaftierten säßen von Freitagmittag bis Montagfrüh mit Ausnahme einer Stunde Ausgang de facto ohne Beschäftigung in der Zelle. Das führe zu erheblichen Sicherheitsrisiken auf allen Seiten. „Die Gewalt nimmt zu.“ Und da das Justiz-Personal „schwer belastet“ sei, würden sich die Krankenstände häufen – was die Situation nur weiter verschärfe (erst im September ist es in Garsten und Klagenfurt zu tödlichen Auseinandersetzungen in Vollzugsanstalten gekommen, Anm.).

Tatsächlich wird in Österreich oft und viel eingesperrt: Pro 100.000 Einwohner sitzen hierzulande 108 Personen in Haft, in Deutschland sind es 69, auch die Schweiz hat ähnliche Zahlen. Da in Österreich die Haft-Zahlen weiter steigen, wird der Bau von zwei neuen Justizvollzugsanstalten an der Lage nichts ändern. Schon jetzt ist die Belagszahl in Österreich bei mehr als 100 Prozent, die steigende Tendenz führt rein mathematisch dazu, dass die Situation de facto unverändert bleibt – trotz zweier neuer Gefängnisse (mehr dazu hier).

Die hohe Anzahl an Inhaftierungen und Häftlingen kann derzeit auch nicht mit der Rückfallquote erklärt werden. Denn diese ist in Österreich de facto ähnlich wie in Deutschland und der Schweiz.

Verbesserungsvorschläge

Was würde in der gegenwärtig so schwierigen Situation eine Verbesserung bringen?

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Die Experten des Netzwerks haben hier vor allem die kurzen Haftstrafen und Bagatell-Delikte im Auge. Laut Experte Hubert Stanglechner sitzen derzeit fast 5.000 Menschen in Österreich eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr ab. Da derartige Freiheitsstrafen kaum zur Resozialisierung beitragen, werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen, die kurzfristig von der Politik umgesetzt werden können:

Bedingte Entlassung: Personen, die eine Haftstrafe von maximal einem Jahr absitzen müssen, sollten nach der Hälfte der Strafe bedingt entlassen werden können. „Die Sanktion der Freiheitsstrafe wird hier verspürt. Aber nach einem halben Jahr wäre eine bedingte Haft-Entlassung möglich, weil Täter mit so kurzen Freiheitsstrafen in der Regel auch nicht besonders gefährlich sind“, sagt Stanglechner.

Niedrigere Haftstrafen bei Bagatell-Delikten: Die derzeitige Rechtslage sieht in Österreich vor, dass der Diebstahl von lächerlich geringem Vermögen (Bierflaschen etc.) zu mehrmonatigen Haftstrafen führt. Der Grund ist die Wiederholung des Delikts. Bei solchen Bagatell-Delikten schlägt das Netzwerk vor, maximal einen Monat Haft vorzusehen. „Das ist technisch einfach zu lösen“, sagt Stanglechner. Diesbezügliche Bestimmungen gebe es im Strafgesetzbuch bereits.

Schwitzen statt Sitzen: Der Präsident des Wiener Straflandesgerichts, Friedrich Forsthuber, will das Modell „Schwitzen statt Sitzen“ ausbauen. „Resozialisierung hat eine unglaublich hohe Umwegrentabilität für die Gesellschaft“, sagt Forsthuber. „Für Personen, die maximal neun Monate Haft bekommen haben, sei gemeinnützige Arbeit als Maßnahme der Resozialisierung wesentlich zielführender als Haftstrafen. “Das sind in der Regel ja auch Menschen, die nicht sehr gefährlich sind – andernfalls hätten sie eine höhere Strafe bekommen.“ Forsthuber plädiert etwa dafür, bei Ladendieben, die maximal 100 Euro Schaden verursachen, auch nur maximal ein Monat Haft vorzusehen. “Diesen Monat könnte man dann an gemeinnütziger Arbeit leisten.“ …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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