Schumann zur Sozialhilfe: „Wir müssen die Leute da rausbringen“

Politik

Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) war federführend in den Verhandlungen zum neuen Sozialhilfegesetz. Wie sie die Änderungen beurteilt.

KURIER: Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Eckpunkte der Sozialhilfereform?

Korinna Schumann: Jene Menschen, die Unterstützung brauchen, werden sie auch bekommen. Gleichzeitig fordern wir von arbeitsfähigen Menschen ein, arbeiten zu gehen. Das braucht aber auch Chancen. Die Sozialhilfe ist das unterste Netz, wir müssen die Leute da rausbringen.

Im Gesetzesentwurf stehen neue Kinderrichtsätze, dazu Fixbeträge für Erwachsene. Was davon gilt nun bundesweit einheitlich?

Die Richtsätze für Erwachsene, die Unterstützung für Alleinerziehende und die Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen. Bei den Kinderrichtsätzen bin ich froh, dass wir einen unteren Deckel einziehen, damit kein Wettbewerb nach unten stattfindet. Dazu gibt es eine Obergrenze und somit einen Korridor in den Leistungen. Zusätzlich sind Sachleistungen möglich.

Warum wurde ein Korridor eingezogen, statt die Kinderrichtsätze komplett zu vereinheitlichen?

Weil das die geltenden Leistungshöhen in den Ländern weiterhin abbildet. Gleichzeitig werden künftig Fälle von Elf-Kind-Familien, die inklusive Familienbeihilfe 9.000 Euro erhalten, verhindert.

Wie viel Sozialhilfe bekommen diese Familien im neuen Modell?

3.345 bis 3.985 Euro. Wobei man sagen muss: Das betrifft drei Familien in ganz Österreich.

Die Volkshilfe warnte im Vorfeld, dass Kürzungen bei den Kinderrichtsätzen armutsgefährdete Kinder schlechterstellen würden.

Die Bekämpfung der Kinderarmut bleibt weiterhin unser Ziel. Wir entsprechen auch dem Wunsch der NGOs, die gesagt haben, die Anrechnung der Familienbeihilfe wäre ein ganz harter Schlag. Die wird weiterhin nicht angerechnet. Mit einem Kinderpaket in Form einer Sachleistungskarte unterstützen wir zudem auch einkommensschwache Familien, die über der Sozialhilfegrenze liegen.

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Was dennoch fehlt, ist ein Versprechen der SPÖ: die Kindergrundsicherung. Ist das für die SPÖ nicht eine große Niederlage?

Für uns als Partei ist die Kindergrundsicherung nicht gestorben, geht sich in der budgetären Situation aktuell aber leider nicht aus.

Vor allem FPÖ-Landesräte haben betont, das neue Modell dürfe nicht mit Mehrausgaben verbunden sein. Wird dieses Ziel erreicht?

Absolut. Wir haben in all unseren Berechnungen genau darauf geachtet, dass es bei allen Ländern Einsparungen gibt.

Was sagen Sie zur Kritik, Sie hätten die Länder bei den Verhandlungen nicht ausreichend eingebunden?

Wir haben die Wünsche der Länder berücksichtigt, vor allem in der Frage des Wohnens. Vorarlberg hat beim Wohnen ja eine andere Kostensituation als zum Beispiel das Waldviertel.

Für Erwachsene gilt ab 2027 ein Stufenmodell mit Integrationsphase. Österreicher, die Sozialhilfe beziehen, erhalten mindestens 1.016 Euro pro Monat, Drittstaatsangehörige 861 Euro. Ist so eine Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich möglich?

Ja, das ist möglich. Menschen mit Aufenthaltsstatus verbleiben anfangs einmal in einer viermonatigen Wartephase. Dabei gilt Integration ab dem ersten Tag, mit Sprach- und Wertekursen, wodurch man dann auf die Stufe 1.016 Euro kommt. Österreicherinnen und Österreicher haben keine Integrationsphase, das ist eh klar.

Wer vier Monate an Kursen teilnimmt, hat Anspruch auf 1.016 Euro, unabhängig vom Erfolg bei der Kursteilnahme?

Vom ÖIF ist festgelegt, dass man teilnehmen und sich aktiv zeigen muss. Kann der ÖIF keine Kurse anbieten, läuft die Wartephase übrigens weiter, alles andere wäre ungerecht.

Verschiedene Gruppen sind vom neuen Modell ausgenommen, etwa Menschen mit Betreuungspflichten. Gilt für Asylberechtigte mit Kindern die Integrationsphase nicht?

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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