
Der Rechnungshof kritisiert in seinem Endbericht zum Großprojekt „Festspielbezirk 2030“ der Salzburger Festspiele nicht nur die aufgrund der nicht ausgewiesenen Schwankungsbreite mögliche Erhöhung der Gesamtkosten auf bis zu 636,23 Mio. Euro (prognostiziert waren 532,07 Mio Euro), sondern auch das Fehlen der Finanzierung eines „erheblichen Teils des Gesamtprojekts“. Mit Stand Oktober 2025 fehlten demnach konkrete Vereinbarungen zur Finanzierung von 88,84 bis 193 Mio. Euro.
Der RH stellte auch zusätzliche durch das Projekt ausgelöste Kosten fest, die nicht in der Kostendarstellung der Projektsteuerung aufschienen. Dabei handelt es sich unter anderem um Grundstückskosten, Kosten für Interimsspielstätten und operative Zusatzkosten der Bauherrenorganisation. Zudem sei das Risiko für die Bestandsgebäude mit einer Bandbreite von 0,5 bis 1,6 Prozent der prognostizierten Errichtungskosten niedrig bewertet. Zu den zentralen Empfehlungen des RH zählt, „sämtliche durch das Projekt ausgelösten Kosten für die Berichterstattung in den Gesamtkosten auszuweisen, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen“.
Festspielfonds: 22 der 35 Empfehlungen bereits umgesetzt
Der Festspielfonds wies in einem der APA vorliegenden Statement darauf hin, dass von den 35 Empfehlungen des RH zum Zeitpunkt der Prüfung bereits 22 umgesetzt waren. So beziehe sich die Prüfung auf den Vorentwurf, die meisten Anregungen seien bereits in der Entwurfsphase aufgenommen worden. Uneins ist man sich in der Frage der möglichen Schwankungsbreite. Der Festspielfonds weist – wie schon nach der Übermittlung des Rohberichts darauf hin, „dass es sich, nach den einschlägigen und branchenüblichen Regelwerken der Kostenplanung, insbesondere laut ÖNORM B 1801 – 1, hierbei um eine mögliche Schwankungsbreite handelt, die eben nicht Bestandteil des Kostenrahmens ist“. Die Schwankungsbreite diene lediglich der Kennzeichnung der prognostischen Unsicherheit der Kostenermittlung. Mittlerweile habe sich diese Schwankungsbreite aufgrund der abgeschlossenen Planungsphase auf zehn Prozent verringert.
Die Finanzierungszusage von Bund, Land Salzburg und Stadt Salzburg sehe einen klaren Kostenrahmen vor, „dem eine Planung zugrunde liegt, die Reserven für Unvorhergesehenes und für Valorisierung ausweist“. Die Abdeckung von Schwankungsbreiten sei in den Finanzierungsvereinbarungen nicht vorgesehen. Selbstverständlich setze man alles daran, die vorhandenen Finanzmittel „entsprechend sorgsam einzusetzen und den von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellten fixen Budgetdeckel einzuhalten“. Bei einem Beauftragungsstand von mittlerweile 25 Prozent der Leistungen sei zudem die Tendenz zu beobachten, dass die konkreten Angebote im Vergleich zur Kostenberechnung sinken. Abschließend weist der Festspielfonds die Kritik des Rechnungshofes an der Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und Transparenz bei den Kosten zurück, zumal Phasen und Schwankungsbreite frühzeitig offen, klar und auch für die breite Öffentlichkeit nachvollziehbar und umfassend kommuniziert worden seien.
Bau der Kaverne im Mönchsberg: Kostenrisiken zu wenig berücksichtigt?
Ein nicht unwesentlicher Teil des Rechnungshofberichts beschäftigte sich mit den geologischen Risiken beim Bau der Kaverne im Mönchsberg. So stellten beispielsweise bereits im Berg bestehende Hohlräume eine „große bautechnische Herausforderung“ und ein „hohes Baugrundrisiko“ dar, das zu Projektverzögerungen und Mehrkosten führen könne. Es habe zwar Erkundungsbohrungen, aber keine geologische Detailkartierung gegeben. Der Festspielfonds meinte dazu in der Stellungnahme, dass die Risiken durch „normkonforme und detaillierte Baugrunderkundungen“ nach dem Stand der Technik eingegrenzt worden seien.
Zugleich kritisierte der Rechnungshof, dass der Werkzeugverschleiß im Gestein nur unzureichend berücksichtigt worden sei. Hier entgegneten die Festspiele, dass man die zu erwartenden Festigkeiten des Gesteins höher angesetzt habe, um das …read more
Source:: Kurier.at – Kultur



