Betriebsübergaben: Warum ältere Unternehmer ab 2027 profitieren

Politik

Für ältere Unternehmer, die ihren Betrieb verkaufen, sollen schon bald steuerliche Erleichterungen gelten. Das Finanzministerium schickte das neue Abgabenänderungsgesetz, das auch diese Maßnahme umfasst, am Montag in Begutachtung. Es soll im Dezember beschlossen werden und ab 1. Jänner 2027 gelten.

Weniger Steuern, wenn man nicht mehr arbeitet

Worum es geht: Normalerweise wird der Gewinn aus dem Betriebsverkauf zum übrigen steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen Unternehmer beim Betriebsverkauf oder der Betriebsaufgabe aber nur die Hälfte ihres durchschnittlichen Einkommenssteuersatzes auf den erzielten Gewinn: den sogenannten „Hälftesteuersatz“. 

Sie müssen dafür zumindest 60 Jahre alt sein und nach dem Verkauf ihre Erwerbstätigkeit weitgehend beenden. Konkret dürfen sie nur noch 22.000 Euro Umsatz und 730 Euro Einkünfte pro Jahr erzielen.

Ein fiktives Beispiel: Der 61-jährige Tischler Franz hat ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 100.000 Euro. Darauf fällt ein durchschnittlicher Einkommensteuersatz von rund 33,82 Prozent an. Franz verkauft seine Tischlerei mit 30.000 Euro Gewinn. Will er auf diese Summe nun lediglich den Hälftesteuersatz zahlen, also 16,91 Prozent, muss er seine Erwerbstätigkeit de facto beenden.

„Leistungsbereitschaft im Alter erhalten“

Was ändert sich? Das „Erwerbsverbot“ gilt künftig nicht mehr. Über 60-jährige Unternehmer, die ihren Betrieb verkaufen, erhalten den Hälftesteuersatz also auch, wenn sie weiterhin arbeiten. Damit setze die Regierung „Anreize, damit Erfahrung und Leistungsbereitschaft auch im höheren Alter unserem Arbeitsmarkt erhalten bleiben“, sagt Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) zum KURIER.

Wie viele Betriebe könnte die Neuregelung betreffen? 2025 gab es laut WKÖ 8.202 Betriebsübernahmen – ein neuer Rekordwert. Bis 2034 stehen zudem rund 52.500 Unternehmen mit 705.000 Beschäftigten vor einer potenziellen Übergabe. Laut Studien der KMU Forschung erfolgen 55 Prozent der Betriebsübergaben familienintern.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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