Bedingte Entlassung in Heimatländer wird erleichtert

Politik

Straftäter sollen künftig leichter in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden. Einen entsprechenden Beschluss kündigte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) am Dienstag vor dem Ministerrat an. Konkret geht es vor allem um eine Erleichterung der bedingten Haftentlassung in die Heimat. Bisher gab es dagegen eine Veto-Möglichkeit der Gefangenen.

Nunmehr werden sie nach der Hälfte ihrer Haft in ihr Herkunftsland abgeschoben, so es sich nicht um schwere Gewalt- bzw. Sexualdelikte oder um eine Verurteilung wegen Terrorismus handelt. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen ein Einreise- bzw. Aufenthaltsverbot haben und die Rechtsstaatlichkeit im Heimatstaat gegeben ist. Sollten sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder nach Österreich kommen, lebt der bedingte Teil der Strafe wieder auf und sie müssen in Haft.

Längerer Haftaufschub möglich

Eine Entlastung der Strafanstalten erhofft sich Sporrer auch durch einige (nicht näher definierte) Erleichterungen bei der Umsetzung von „Haft in der Heimat“. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sieht durch die Maßnahmen eine Erleichterung für die Polizei. Denn der Umweg über die Schubhaft falle bei der Außerlandesbringung weg. Neos-Klubobmann Yannick Shetty sieht den heutigen Beschluss als Beleg dafür, dass nach Jahren der Schlagzeilen Dinge nun tatsächlich durchgesetzt würden.

Sporrer plant mit dem Maßnahmenpaket auch einen Schritt zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Wenn jemand verurteilt wird, sich aber gerade in Ausbildung befindet, kann der Strafantritt künftig bis zu zwei Jahre aufgeschoben werden. Bisher war es nur ein Jahr.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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