Benko und Ex-Manager kämpfen gegen Strafverfahren in München

Wirtschaft

Die Staatsanwaltschaft München I will ein Strafverfahren gegen René Benko und seinen langjährigen Finanzmanager Manuel Pirolt in München abwickeln. Im Mittelpunkt steht eine Zahlung in Höhe von 119 Millionen Euro aus Saudi-Arabien, die angeblich zweckwidrig verwendet wurde. Doch die Beschuldigten wehren sich gegen die Verfahrensübernahme durch die Münchner.

Diese haben bereits am 16. Februar 2026 (!) bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien beantragt, das Verfahren zum Faktum PIF/Bahnhofsplatz von der WKStA zu übernehmen. Doch sowohl Benko als auch sein Ex-Manager Pirolt lehnen die Übertragung des Verfahrens kategorisch ab.

Im Zentrum steht ein Investment des saudi-arabischen Staatsfonds Public Investment Fund (PIF) über 187 Millionen Euro. Am 11. März 2022 unterzeichnete der PIF einen Zeichnungsvertrag für Anleihen für ein Immobilienprojekt am Münchener Bahnhofsplatz. Der Vorwurf: Zweckgebundene Anleiheerlöse in Höhe von 113 Millionen Euro und weitere sechs Millionen Euro sollen vertragswidrig an andere Gesellschaften weiter überwiesen und verwendet worden sein. Die Münchner ermitteln wegen schweren Betrugs und Untreue gegen Benko, Pirolt und weitere Signa-Manager. Dem Vernehmen nach bestreiten sie die Vorwürfe.

Österreich zuständig?

In Österreich ist dieser Fall der neunte Ermittlungsstrang der WKStA. Benko hat über seinen Anwalt Norbert Wess der WKStA mitgeteilt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Übernahme durch die Münchner nicht vorliegen. Die Gespräche zu diesem Immobilienprojekt am Münchner Bahnhofsplatz hätten in Innsbruck oder per Videokonferenzen stattgefunden. Oder anders gesagt: Der mutmaßliche Tatort sei Innsbruck gewesen, nicht München. Somit sei die österreichische Justiz zuständig.

Verteidiger warnt

Detaillierter fällt die Ablehnung von Manuel Pirolt aus. Seine Anwälte der Kanzlei Rohregger führen auf fünf Seiten aus, warum eine Übernahme unzulässig sei.

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„Es ist nicht ersichtlich, weshalb eine Verfahrensführung durch die deutschen Ermittlungsbehörden besser geeignet oder sachnäher sein sollte“, heißt es in der Stellungnahme. „Im Gegenteil: Vielmehr wurden in Österreich durch die WKStA bereits zahlreiche (eingriffsintensive) Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt und stellen diese entsprechend wesentliche Beweismittel dar.“ 

Das Ermittlungsfaktum sei „Teil eines umfassenden, seit längerer Zeit bei der WKStA geführten Ermittlungskomplexes“. Nur die WKStA verfüge über den „erforderlichen Gesamtüberblick über die Vielzahl miteinander verflochtener Verfahrensstränge“. Eine Ausgliederung einzelner Faktenkomplexe berge „die Gefahr einer fragmentierten Beweiswürdigung, Wertungswidersprüchen sowie Informationsverlusten“, warnt Pirolts Verteidigung. Die Übernahme durch München würde „die Qualität der Wahrheitsfindung erheblich erschweren und auch beeinträchtigen“.

Justizministerium am Zug

Indes hat die WKStA einen entsprechenden Vorhabensbericht der Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt. „Zu Vorhabensberichten geben wir grundsätzlich keine Auskunft“, sagt WKStA-Sprecher Martin Ortner. Der Bericht liegt seit geraumer Zeit im Justizministerium, wie die Oberstaatsanwaltschaft bestätigt. Dazu heißt es aus dem Justizministerium lapidar: „Der Vorhabensbericht befindet sich aktuell bei uns im Haus. Über Inhalt und Zeithorizont einer laufenden Prüfung können wir – wie immer – keine Auskunft geben.“

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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